Der Antrag wird bearbeitet
[Reservierung] Alsztyna
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Werte Kollegen,gemäß § 14 (4) GO liegt es am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem Reservierungsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird, sowie die Feststellung, dass die Voraussetzung gem. § 13 (2) GO - Freiheit von Plagiarismus - erfüllt ist.Gibt es hierzu Aussprachebedarf?
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Kein Bedarf
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Kein Bedarf, ich werde die Abstimmung dann anleiten.
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Da-für.
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Stimmt das Direktorium der Reservierung der Freien Hansestadt Alsztynas zu?
ZitatGemäß § 21 Absatz 2 der Grundordnung dauert die Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 3. Oktober 17:30 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (d.h. den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.
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Damit wurde eine unumstößliche Mehrheit erreicht. Und die Reservierung wurde angenommen.
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Wollen Sie das Ergebnis verkünden Kollege?

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Gerne.
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Es wurde ein erneuter Antrag gestellt.
Ich stimme dem zu.
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Stimme zu
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Damit angenommen.
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