Liebe Kollegen,
Bazen hat den nun folgenden Antrag auf Eintragung eingereicht.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Friedrich von Bazen
Voller Name der Nation: Großherzogtum Bazen
Kurzname: Bazen
Kürzel: BAZ
Forum: http://bazen.mikronation.de/forum/index.php?sid=
Webseite: http://bazen.mikronation.de/hp/
E-Mail-Adresse des Ansprechpartners: weiseworte [ÄT] web.de
Liste der vetoberechtigten Mitgliedsstaaten:
Anturien
Barnstorvia
Demokratische Union
Dionysos
Dreibürgen
Fuchsen
Medianisches Imperium
Schwyzerische Demokratische Republik
Severanien
TuranienKartenausschnitt:
http://forum.carta.mn-orga.de/attachment.php?attachmentid=38
Am Direktorium ist es nun, über diesen Antrag zu entscheiden.
1. Gem § 18 (1) S. 2 GO darüber zu befinden, ob es selbst ein Veto einlegt.
2. Gem. § 15 (5) GO darüber zu befinden, ob die in § 15 (2) Ziffer 2 GO genannte Bedingungen (keine gültigen Vetos der Anrainer und des Direktoriums) erfüllt sind.
3. Gem. § 18 (2) S. 3 GO darüber zu befinden, ob eingelegte Vetos stichhaltig und somit gültig sind, sofern diese denn vorliegen.
Zunächst muss über Punkt 1 abgestimmt werden, da in einem solchen Fall die nachfolgenden Punkte entfallen würden, oder aber natürlich die Punkte 2 und 3 bearbeitet werden können, wenn das Direktorium auf ein Veto verzichtet.
Gibt es dazu Aussprachebedarf?