Eintragung Freistaat Fuchsen

  • Bevor wir mit dem Verfahren fortfahren, bitte ich um Meinungsäußerungen, ob die Modifikation der benachbarten Flächen Teil eines seperaten Antrags sein sollten. Ich bin nicht dieser Meinung.

  • Zunächst einmal zu dem originären Zusatz des Antrages, dass es sich dabei "auch gleichzeitig um eine Gebietsmodifikation" handeln würde: Das ist natürlich nicht korrekt, da es dies nur eine solche wäre, wenn Fuchsen schon eingetragen wäre und z. B. eine Kolonie eintragen lassen wollte.

    Zum anderen: Nein. Ganz einfach darum, da die GO vorsieht, dass ein Staat (nur) beim Eintragungsantrag selbst Küstenlinien verändern kann. Anderenfalls war bisher die Vollversammlung damit befasst (Insellöschungen etc.).

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Gem. § 2 GsOA werde ich die Aufnahmekommission, die entscheiden soll, ob die in § 13 sowie in § 15 (2) Ziffer 1 und 3 bis 4 GO festgelegten Bedingungen erfüllt sind, zu gegebener Zeit einberufen.

    Dem Direktorium obliegen nun folgende Entscheidungen:

    1. Gem § 18 (1) S. 2 GO darüber zu befinden, ob es selbst ein Veto einlegt.
    2. Gem. § 15 (5) GO darüber zu befinden, ob die in § 15 (2) Ziffer 2 GO genannte Bedingung (keine gültigen Vetos der Anrainer und des Direktoriums) erfüllt ist.
    3. Gem. § 18 (2) S. 3 GO darüber zu befinden, ob etwaig eingelegte Vetos stichhaltig und somit gültig sind.

    Da die Punkte 2 und 3 erst zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden können, müssen wir nun über Punkt 1 befinden.

    Daher frage ich, ob es Aussprachebedarf in Bezug auf das Einlegen eines Vetos von Seiten des Direktoriums im hiesigen Verfahren gibt?

  • Auch wenn es mir persönlich nicht unbedingt zusagt, dass sooo viel Küstenlinie verändert wird, möchte ich die Entscheidung darüber doch den Anrainern überlassen. Daher: Kein Aussprachebedarf.

    Ich werde zu gegebener Zeit die Aufnahmekommission einberufen, würde jedoch darauf hinweisen wollen, dass man den Verfahrenbeteiligten die Vetofrist mitteilen sollte, damit es nicht zu zeitlichen Problematiken kommt.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Sehr geehrte Mitarbeiter, die Adelsrepublik Anturien hat ein Veto eingelegt:

    Es ist nun an uns, über dessen Rechtmäßigkeit zu befinden.

    In meinen Augen ist das Veto nicht rechtmäßig, da durch keine dieser Veränderungen die Ausgestaltung Anturiens betroffen ist. Ich kann auch nicht feststellen, inwieweit die erste Erwartung Anturiens relevant ist, schließlich hat es seine Homepage für den Zweitantrag auf der OIK selbst nicht angepasst(Beweislink).
    Zudem bezweifle ich, dass die im zweiten Punkt beschriebene Alternative nicht komplizierter und schwerer umzusetzen ist.

    Ich bin der Ansicht, dass dieses Veto aus einem falschen Verständnis des Vetorechts herausresultiert. Ein Veto dient dazu, die eigene Ausgestaltung und Simlogik zu schützen, nicht die einzutragenden Staaten der persönlichen Ansicht zu unterwerfen. Das Veto ist daher persönlich und in meinen Augen unzulässlich.

  • Zitat

    § 18
    (2) Ein Veto muss nachvollziehbar und schlüssig begründet werden. Als Vetogrund gelten Inkompatibilitäten in der Ausgestaltung des Antragstellers; persönliche oder politisch motivierte Vetos sind unzulässig. Über die Stichhaltigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

    Ich kann dem Gesagten voll und ganz zustimmen. In bzw. mit dieser Begründung kann das Veto gem. der GO nicht stichhaltig sein, da das Veto keinerlei Bezug zu einer tangierten Ausgestaltung Anturiens aufweist bzw. keine damit zusammenhämgende Inkompatibilität belegt.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Ich bin gegen ein Veto unsererseits, ansonsten sind alle Texte aller Staaten zu prüfen und wehe es ist irgendwo kein oder nur ein mangelnder Bezug zur CartA darin. Ich bin mir fast sich, dass es schon bei meinem eigenen Staat scheitern wird. Warum sollte ich also von Fuchsen mehr verlangen?

  • Zitat

    Original von Yaashur al-banabi
    2. Ist das Veto der Adelsrepublik Anturien stichhaltig?

    Welches denn nun? Das erste oder das "neue" aus dem Fuchsen-Antragsthread? Jedenfalls interpretiere ich diese Wortmeldung dort so.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Blöd, dass mitten in einer Abstimmung der Sachverhalt geändert wird. Daher hat jeder hier das Recht, seine Abstimmung zu korrigieren. Ich halte den neuen Grund für noch seltsamer, da es sich eindeutig um einen OIK-Kartenausschnitt handelt und nirgendwo geschrieben steht, dass sich der auf der Homepage befindliche Kartenausschnitt auf die CartA beziehen muss. Viele Staaten haben nicht mal Karten auf ihren Homepages. . .


    Ansonsten:

    1. Nein

    2. Nein

    Einmal editiert, zuletzt von Gilgamesh (27. Juni 2012 um 17:06)

  • Das mit dem Veto des Direktoriums hat sich ja nun bereits erledigt, und hätte sich es auch im anderen Falle, da ich in der Kürze der Zeit keinen Anlass für ein Direktoriumsveto gesehen hätte.

    Was das Veto Anturiens anbelangt, bitte ich noch um etwas Geduld bzgl. meiner Entscheidung. Momentan steht die heiße Phase dessen an, was man aus dem Abwesenheitsthread und seiner Verlinkung erlesen kann. Daher habe ich nicht die Zeit gefunden, mir alles durch den Kopf gehen zu lassen - das muss ich aber, da meiner Meinung nach ganz verschiedene Ebenen (Veto-Wortlaut, Argumentationskern, Sinn, Hintergründe etc.) zu einer Gesamtentscheidung vereint werden müssen. Man verzeihe es mir, aber das alles wird wohl erst ganz zum Schluss der hiesigen Abstimmungsfrist (2. Juni 11:38 Uhr) erfolgen können.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Nun denn, im Wissen, dass es wahrscheinlich unbefriedigend ist. Aber es muss eine Entscheidung getroffen werden:

    Ich persönlich kann das Veto Anturiens durchaus nachvollziehen. Es geht hierbei ja nicht "nur" um die gemalte Karte und die Bezeichnungen darauf, sondern darum, was diese anzeigt: Dass sich Fuchsen nicht in die Gegebenheiten der CartA integriert hat und damit sehr wahrscheinlich ist, dass die OIK-Gegebenheiten als "Simulationsgrundlage" weitergeführt werden. Dass dies Anturiens Simulation, welche trotz ebenfalls vorhandener Doppeleintragung auf die CartA ausgerichtet ist, zumindest stört, kann mit Fug und Recht gesagt werden.

    Das Gegenteilige ist allerdings, was eine solche Entscheidung für Auswirkungen hätte: Nämlich dass Doppeleintragungen zumindest in gewissen Konstellationen untersagt werden. Darüber würde sich ja theoretisch reden lassen, aber derzeit gibt dies das Regelwerk nicht her - und durch die Hintertür darf etwas solches nicht eingeführt werden, auch da das Direktorium eine etwaige solche Entscheidung an dieser Stelle auch für die Zukunft anwenden müsste.

    Bei der bestehenden Möglichkeit der Doppeleintragung kann es eben zu solchen Situationen kommen. Dass Fuchsen sich allerdings so oder so etwas so oder so bewegen muss, dürfte auch klar sein. Denn die Eintragung kann so nicht vollzogen werden. Darüber hinaus wäre es für alle Beteiligten sehr wünschenswert, wenn sich Fuchsen etwas mehr der CartA-Gemeinschaft zuwenden würde, und die Eintragung auf dieser Karte nicht nur als ungeliebtes Stiefkind behandeln würde.

    Daher: Nein.

    Allerdings bitte ich den Herrn Vizedirektor mit allen weiteren Schritten zu warten, da ich gegen die Entscheidung der Aufnahmekommission in diesem Verfahren Klage vor dem Schiedsgericht einreichen muss, da jene so nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Diese Zeit sollte auch Fuchsen nutzen, um die Streitpunkte, die beim besten Willen nicht aus der Luft gegriffen sind, auszubessern. Meiner Meinung nach muss dieses Verfahren sogar wiederholt werden. Darauf bitte ich bereits jetzt alle Beteiligten sich einzustellen; jedoch hat das Schiedsgericht nun das letzte Wort.

    PS: Man möchte mir zum einen den eher suboptimalen Schreibstil verzeihen, da alles in extremer Zeitnot geschehen musste, zum anderen meine teils offenen Worte in Richtung Fuchsen. Ich möchte im Übrigen auch für die Vollversammlung anmerken, die Regeln (vor allem den Bewertungsbogen) so anzupassen, dass eine gleiche Situation einer Grauzone - nichts anderes ist diese gesamte Begebenheit, was ich gerne an anderer Stelle und zu anderer Zeit näher beleuchte - nicht mehr eintreten kann.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Du machst dir viel zu viel Mühe Denne. Warum klagt Fuchsen nicht? Das wäre in erster Linie deren Aufgabe, denn ich kann hier beim besten Willen nicht feststellen, das von uns irgend jemand etwas falsch gemacht hätte.

    Delegierter von Aurora und Ozeania

  • Kannst du mir bitte die Regelgrundlage zeigen, auf Grund derer ich bis zum Abschluss des Antrags auf das Urteil warten muss? Ich gebe zu, dass dies logisch wäre, aber ich sehe das nicht in den Regeln.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!