Zitat
Original von Erasmus Desiderius
Beides "zusammen".
- die Vollversammlung wählt gemäß der "GF-Seite" nur dieses Zwischenorgan das dann die Legislative stellt und das eigentliche Direktorium wählt.
- das Zwischenorgan ist eben besagter "Pluspunkt" für die GF-Seite.
- das Direktorium wollen ja beide Seiten.
- das Tribunal dient wie gesagt der "Rechtssprechung" und wird im Sinne der AIC-Seite übernommen - "Pluspunkt" für die AIC-Seite.
Für mich würde das bedeuten
"Große Versammlung"
+ alle eingezeichneten Staaten sind mit einem Mitglied vertreten
+ beschließt über Satzungsänderungen
+ wählt die Mitglieder der Kleinen Versammlung
+ wählt Mitglieder des Tribunals
+ Kann Veto gegen Beschlüsse der Kleinen Versammlung einlegen
"Kleine Versammlung"
+ besteht aus 9 (oder mehr/weniger) Mitglieder, die von der Großen Versammlung in einem bestimmten Modus gewählt werden
+ wählt die Mitglieder des Direktoriums
+ beschließt über Eintragungen und Löschungen
+ verabschiedet Richtlinien
"Direktorium"
+ besteht aus Generaldirektor, Kartograph und X Gutachtern (Mitglieder des Direktoriums können alle werden, egal ob sie in der kleinen Versammlung sitzen, oder nicht)
-- Generaldirektor leitet Sitzungen der Großen und Kleinen Versammlung, bearbeitet Anträge und besorgt das Tagesgeschäft
-- Kartograph zeichnet Karten
-- Gutachtern beurteilen die Anträge auf Neueinzeichnung, Gebietserweiterung, ggf. Löschung. Hier kann man auch über eine Gutachterkommission nachdenken, die alle 2 Monate von der Kleinen Versammlung neu gewählt wird.
"Tribunal"
+ besteht aus drei Richtern
+ entscheidet abschließend über alle Streitigkeiten
Ich denke, so sehe ein guter Kompromiß aus.