Ich finde die Anzahl von zwei und fünf Ausgestaltungsstaaten pro MN/Forenverbund eigentlich schon recht hoch, so wie auch die bisherigen drei pro MN.
Meine Idee wäre eher etwas in der Form: Pro eingetragenem Staat (für den die Aktivititätspflichten gelten, er also nach dem Regelwerk der CartA als "aktiv" gilt) ein Ausgestaltungsstaat im eigenen Vetobereich sowie ein Ausgestaltungsstaat "international" (überall auf der Karte), mit den üblichen Vetobereichen. Alles darüber hinaus müsste von der Vollversammlung mit einfacher (ggf. absoluter) Mehrheit mittels Zustimmung erlaubt werden. (Damit entfiele auch das absolut albtraumhafte Vorgehen, wenn ein Staat ab dem bisher vierten Staat die ganze Welt wegen des Vetos informieren müsste.)
So klatscht niemand die Karte "voll", die Forenverbände haben trotzdem etwas mehr davon, weil sie eben mehrere "aktive" Staaten beinhalten.
Die Idee, es zu vereinfachten, aus einer bestehenden eingetragenen MN oder einem "Anhängsel" dessen einen Ausgestaltungsstaat zu machen, finde ich gut. Anders herum sollte es nur insoweit einfacher sein, als dass ggf. keine Reservierung vorliegen muss, aber natürlich müssen die andere Voraussetzungen (Webseite/Wikiartikel, -aktives- Forum) eingehalten sein. So ist es meines Erachtens im vorgeschlagenen Entwurf auch vorgesehen.
Was wir letztlich vielleicht auch noch regeln müssten, ist der Fall, wenn ein Staat, der Ausgestaltungsstaaten hat, inaktiv wird oder sich freiwillig löscht. Wird der gelöschte Staat dann - Tin hatte mir gegenüber diese Idee geäußert - automatisch zu einem Ausgestaltungsstaat? Fällt er und fallen seine Ausgestaltungsstaaten dann weg oder gehen sie in eine Art Treuhandverhältnis auf jemand anderen über, zum Beispiel auf das Serviceteam? Kann man sie vererben?
Für die Kohärenz der Karte würde ich es begrüßen, wenn wir diese Fragen möglichst unbürokratisch regeln könnten. Denn eigentlich soll es idealerweise ja so sein, dass auch andere MNs sich auf Ausgestaltungsstaaten berufen und sie in der Simulation und in der Ausgestaltung berücksichtigen (können).