Zunächst einmal vielen Dank für die Eröffnung der Debatte.
Wir alle erinnern uns (vermutlich) an die intensiven Debatten im letzten Jahr, als es unter anderem um die Regelungen zur Inaktivität ging. Da haben wir uns teilweise die Köpfe eingeschlagen und am Ende ein paar Kompromisse gefunden. Aus heutiger Sicht waren wir aber wohl nicht ambitioniert genug. Mit dem Antrag möchte ich vorschlagen, einige weitere Dinge zu ändern.
Vorausgeschickt: Ich wünsche mir eine qualitätsvolle Karte. Qualität heißt eine gute Ausgestaltung. Ich finde, das bekommen wir schon recht gut hin. Viele Spieler und Staaten legen sich außerdem ins Zeug, damit nicht nur den eigenen Mitspielern, sondern auch einem breiten Publikum etwas geboten wird.
Kommen wir zur Ziffer 1 des Antrages:
Qualität allein ist nicht alles. Eine gewisse Quantität - Aktivität - muss es auch geben. Sonst haben wir nur Museen, in denen kein Ausstellungsstück den Platz verlässt und alles bleibt wie zur Eröffnung. Schön, aber langweilig und für außenstehende vielleicht sogar abschreckend.
Die CartA hat sich eine sehr niedrige Schwelle gesetzt, ab der sie "Aktivität" noch als solche akzeptiert: Ein Beitrag in 30 Tagen. Eigentlich, mit Verlaub, ist das völlig lächerlich. Wenn ich mir überlege, wie viele E-Mails ich am Tag beruflich oder wie viele Messengernachrichten ich privat schreibe, dann ist das absolut nichts. Selbst von meinem pubertierenden Neffen, dem sonst alles egal ist, höre ich öfter als einmal in 30 Tagen etwas. Vielen von euch wir das sehr ähnlich gehen.
Unser Maßstab ist, zumal für die letzte Weltkarte, die das klassische MN-Prinzip hochhält, viel, viel zu niedrig.
Ich finde daher, dass wir den Anspruch auf die Aktivität erhöhen sollten und schlage drei Beiträge in 30 Tagen vor.
Gene können wir darüber diskutieren, ob der Ermittlungsaufwand dadurch viel zu groß wird. Vielleicht gibt es inzwischen auch andere Ideen, wie man die Aktivität messen kann.
Aber dem Grundsatz folgend, dass wir bei dieser Art von Aktivitätsmessung bleiben, schlage ich noch eine weitere Änderung durch die Ziffer 1 vor:
Wir in den letzten Jahren vermehrt das Phänomen gesehen, dass in unterschiedlichsten Staaten für mehr als 30 Tage am Stück kein Beitrag geschrieben worden ist. Entweder hat das Serviceteam nicht sofort reagiert (ich verstehe das, es ist quasi ein Ehrenamt und alles hier ein Hobby) und es gehen einige Tage ins Land bis dann doch einmal "Zeitung gelesen" oder "Zigarre geraucht" wird - oder es wird, aufgeschreckt durch den bevorstehenden Beschluss durch das Serviceteam, doch noch ein Alibibeitrag im Forum der betroffenen MN geschrieben.
Deswegen beinhaltet die zweite Änderung durch Ziffer 1, dass eine Inaktivität eintritt "mit dem Zeitpunkt, an dem ihre Bedingungen eingetreten sind". Also automatisch nach 30 Tagen. Es kommt nicht darauf an, dass das Serviceteam sofort reagiert. Die Feststellung muss natürlich dennoch getroffen werden, damit die Widerspruchsfrist zu laufen beginnen kann.
Mit Ziffer 2 des Antrages möchte ich die Möglichkeit schaffen, dass nicht alles von der Einschätzung des Serviceteams abhängig ist. Auch aus der Delegiertenschaft sollte es die Initiative geben können, die Inaktivität eines eingetragenen Staates feststellen zu können. Die Hürde bleibt die selbe wie auch bei einem Antrag durch das Serviceteam: Zwei Dritte der Stimmen.
In diesem Zusammenhang fällt mir auf, dass die Formulierung in meinem Antrag unvollständig ist. Es müsste wohl eher lauten: "wenn das Serviceteam eine Feststellung nach Nr. 1 nicht trifft oder einen Antrag nach Nr. 2 nicht stellt, obwohl". Die Delegierten sollten meines Erachtens die Möglichkeit haben, in beiden Fällen die Initiative zu erhalten.
Zu Ziffer 3 des Antrages: Ich bin der Auffassung, dass die "Gnadenfrist" von 90 Tagen insbesondere ein Zugeständnis an die betroffenen MNs ist, dass eine Flaute mal passieren kann. Die starren Regeln mit den x Beiträgen in 30 Tagen passen manchmal nicht ins Raster, wenn z.B. die Urlaubszeit (wie jetzt) so lang gedehnt ist.
Wenn aber die Vollversammlung mit der nötigen (und häufig schwer erreichbaren) Mehrheit der Auffassung ist, dass ein Staat inaktiv ist, dann sollte es diese "Gnadenfrist" nicht geben. Das ist, um es salopp zu formulieren, so, als wenn der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ausspricht und den Mitarbeiter dann noch weitere drei Monate beschäftigen muss.
Natürlich fällt mir jetzt erst auf, dass auf der einleitende Satz von § 16 Abs. 2 zu ändern ist: "Die Feststellung der Inaktivität kann auf drei Arten erfolgen:". Ich werde dafür eine konkret geänderte Formulierung vorlegen, wenn absehbar ist, welche der von mir vorgeschlagenen Änderungen mehrheitsfähig sind.
Was verspreche ich mir von all dem? Dass wir uns auf das Wesentliche konzentrieren: Nicht darauf, belegte Fläche zu beklagen, die verschwendet erscheint. Sondern darauf, den aktiven MNs ihre aktiven Spielpartner zu erhalten, zugleich aber neue Möglichkeiten zu schaffen für neue oder zurückkehrende, aktive MNs. Und ja, die gibt es.
Ich habe noch ein paar Ideen, wie wir an weiteren Stellschrauben in der Grundordnung drehen können, um die Qualität zu steigern. Aber dieser Antrag und meine ziemlich lange Erläuterung sollte erst einmal dafür reichen, dass ich mir einiges anhören muss. 