Ich bezweifle das.
Inaktivitätsprüfungen
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Nun denn.
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Also will sagen:
§ 19. Löschung.
(1) Ein Staat kann nur bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht werden.
(2) Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
1. Durch das Direktorium der CartA, wenn im Forum des betreffenden Staates seit mindestens 30 Tagen kein Beitrag mehr verfasst wurde. Beiträge, die eindeutig externen Ursprungs sind, werden bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt.
2. Auf Antrag des Direktoriums durch die Vollversammlung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.[...]Wollen wir darüber abstimmen?
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Dann machen wir das doch.
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Melanesi. Sieh dir das bitte mal an wenn du Zeit hast Denne.
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Ich glaube wir haben bei Grascone einen großen Schnitzer gemacht. Oder irre ich da. Bei nochmaligen durchlesen:
Inaktivität durchs Direktorium
Widerspruch
90 Tage Inaktivität
Inaktivität durch VV
LöschungWir haben aber gemacht:
Inaktivität durchs Direktorium
Widerspruch-----------------------------
Widerspruchsfrist
etc.Oder irre ich da? Lese ich das Regelwerk falsch/richtig oder gibts eine völlig andere Deutung. Weil wenn ich das richtig lese, haben wir denke ich von vorneherein das Pferd falsch aufgezäumt, wenn ich es jetzt falsch gelesen habe passt es.
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Zitat
Original von Mehregaan
Melanesi. Sieh dir das bitte mal an wenn du Zeit hast Denne.Ja, da ist es wohl auch an der Zeit ...
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ZitatAlles anzeigen
Original von Mehregaan
Ich glaube wir haben bei Grascone einen großen Schnitzer gemacht. Oder irre ich da. Bei nochmaligen durchlesen:Inaktivität durchs Direktorium
Widerspruch
90 Tage Inaktivität
Inaktivität durch VV
LöschungWir haben aber gemacht:
Inaktivität durchs Direktorium
Widerspruch-----------------------------
Widerspruchsfrist
etc.Oder irre ich da? Lese ich das Regelwerk falsch/richtig oder gibts eine völlig andere Deutung. Weil wenn ich das richtig lese, haben wir denke ich von vorneherein das Pferd falsch aufgezäumt, wenn ich es jetzt falsch gelesen habe passt es.
Naja, es gibt zwei Wege zu einer sofortigen Löschung:
Weg A
Inaktivitätserklärung durch VV
Widerspruch
Inaktivitätserklärung durch Direktorium innerhalb von 90 Tagen
LöschungWeg B
Inaktivitätserklärung durch Direktorium
Widerpruch
Inaktivitätserklärung durch Direktorium innerhalb von 90 Tagen
LöschungEine sofortige Löschung wird immer nur durch einen Direktoriumsbeschluss innerhalb von 90 Tagen nach dem ersten Widerspruch vollzogen. Einem entsprechenden VV-Beschluss kann in diesem Sinne sooft widersprochen werden wie es nur geht - war ein Ergebnis der damaligen Diskussion -, aber sobald nach dem Widerspruch gegen die 30-Tage-Regel verstoßen wird, war es das ...
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Ah, danke! Dann hab ich das doppelt falsch gelesen.
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