Gem. Abs. 7 des Beschlusses der Vollversammlung über eine Zeitzonenkarte entscheidet das Direktorium mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen über einen entsprechenden Antrag. Die Bestimmungen der Grundordnung und einer eventuellen Geschäftsordnung des Direktoriums gelten entsprechend.
Entscheidungen Zeitzonenkarte
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Das Kaiserreich Chinopien hat folgenden Antrag bzgl. der Zeitzonenkarte gestellt:
ZitatOriginal von Denne Ziang Belai
Für das Kaiserreich Chinopien gemäß dieser Karte:Die Scheidung (im alten Reichsgebiet) erfolgt gemäß der gelben Linie, die ganz im Süden (also dort wo sie einfach aufhört) der roten folgt. Westlich davon ist +8, östlich bzw. nördlich davon +9.
Darüber hinaus: Diyarasu +8, Xinhai +10.
Die Regelungen über einen Entscheid finden sich im obigen Post. Gibt es Aussprachebedarf?
PS: Ich werde mich natürlich bei einer Abstimmung enthalten bzw. daran nicht teilnehmen, stehe aber jederzeit für Nachfragen zu Verfügung.
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Da dies offensichtlich nicht der Fall ist, leite ich die Abstimmung ein.
Gibt das Direktorium gem. Abs. 7 S. 1 des Beschlusses der Vollversammlung über eine Zeitzonenkarte dem vorstehenden Antrag des Kaiserreiches Chinopien statt?
Gem. Abs. 7 S. 2 des besagten Beschlusses in Verbindung mit § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 28. September 23:27 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.
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Nach Ablauf der Abstimmungsfrist stelle ich das folgende Ergebnis fest:
Da kein Direktoriumsmitglied abgestimmt hat, ist der Antrag nicht angenommen.
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Ach Herr Vizdirektor, machen wir es weder allzu bürokratisch, noch allzu kompliziert. Wenn Chinopien den (von mir und Herrn de Rossi offenbar nur übersehenen) Antrag einfach in der selben Form nochmal stellt, hat es hiermit schon mein Ja. Und Sie brauchen sich bei einer solchen Abstimmung auch nicht enthalten.
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Doch, doch, es muss alles seine Richtigkeit haben.
Aber machen wir es mal einfach:Das Kaiserreich Chinopien hat den Antrag erneut gestellt.
Gibt das Direktorium gem. Abs. 7 S. 1 des Beschlusses der Vollversammlung über eine Zeitzonenkarte dem vorstehenden Antrag des Kaiserreiches Chinopien statt?
Gem. Abs. 7 S. 2 des besagten Beschlusses in Verbindung mit § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 18. Oktober 21:08 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.
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Enthaltung.
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Da eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist, schließe ich die Abstimmung vorzeitig.
Das Direktorium hat dem Zeitzonenkarten-Antrag des Kaiserreiches Chinopien zugestimmt.
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Das Kingdom of Albernia hat folgenden Antrag bzgl. der Zeitzonenkarte (für Medea) gestellt:
ZitatOriginal von Patrick Botherfield
Dann stelle ich meine Bitte aus dem alten Diskussionsthread hier nochmal als offiziellen Antrag:Gibt es Aussprachebedarf?
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Nah, gibt es nicht.
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Nein, auch von meiner Seite nicht.
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Dann leite ich direkt die Abstimmung ein.
Gibt das Direktorium gem. Abs. 7 S. 1 des Beschlusses der Vollversammlung über eine Zeitzonenkarte dem vorstehenden Antrag des Kingdom of Albernia statt?
Gem. Abs. 7 S. 2 des besagten Beschlusses in Verbindung mit § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 23. Oktober 16:45 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.
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Da eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist, schließe ich die Abstimmung vorzeitig.
Das Direktorium hat dem Zeitzonenkarten-Antrag des Kingdom of Albernia zugestimmt.
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Die Föderale Republik Andro hat folgenden Antrag bzgl. der Zeitzonenkarte gestellt:
ZitatOriginal von Ekaterina Wolkonskaja
Für Andro:Almachistan +9
Korgowska/Ribir +8
Mostowskaja/Wilwutwija +7Gibt es Aussprachebedarf?
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Nein.
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Dann leite ich die Abstimmung ein.
Gibt das Direktorium gem. Abs. 7 S. 1 des Beschlusses der Vollversammlung über eine Zeitzonenkarte dem vorstehenden Antrag der Föderalen Republik Andro statt?
Gem. Abs. 7 S. 2 des besagten Beschlusses in Verbindung mit § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 29. April 13:20 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.
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