Anträge an die Vollversammlung

  • (Ich mach dann auch gleichzeitig mal diesen Thread auf.)

    Antragsteller: Denne Ziang Belai (Vizedirektor/Delegierter Chinopiens)
    Antragsgegenstand: Beschluss der Vollversammlung über die Zeitzonenkarte


    Anhang:

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Antragsteller: Denne Ziang Belai (Vizedirektor/Delegierter Chinopiens)
    Antragsgegenstand: Aussprache/Sammlung von Änderungswünschen bzgl. Klimakarte gem. § 12 S. 2 GO


    Als Anhang ein Zitat, welches den Gegenstand direkt erläutert:

    Zitat

    Original von C. de Mora-Trauenstein


    Ich würde dem erst einmal so zustimmen wollen, damit man eine Vorstellung bekommt. So dann kann jede Nation entscheiden, ob für sie Änderungen erforderlich sind.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Zur Beschlussvorlage bezüglich die Zeitzonenkarte habe ich die Aussprache eröffnet.

    Bezüglich die Klimakarte hat die Vollversammlung am 08.06.2010 bereits einen Beschluss gefasst. Mit welchem Ziel soll da jetzt in der Vollversammlung beraten und evtl. beschlossen werden?

  • Nun, der Beschluss vom 08.06. war ein genereller, um die erste Version der Klimakarte (wenn man so will: die "Rohfassung") festzulegen. Nun soll es in der beantragten Aussprache - die eher ein Sammelthread sein soll - darum gehen, die Wünsche der einzelnen Mitgliedsstaaten in Bezug auf die genauere Abgrenzung der Klimazonen auf ihrem Gebiet aufzunehmen (und später darüber Beschluss zu fassen). Man könnte sagen, dass der erste Beschluss das Grobe war, nun machen wir uns an die Details.

    Es wird einige Wünsche geben, diese und jene Klimazone auf dem jeweiligen Staatsgebiet etwas weiter auszudehen, während eine anderen etwas zurückgenommen wird; denn bekanntlich verlaufen die Grenzen zwischen solchen nicht schnurrstracks an Breitengraden entlang.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Antragsteller: Denne Ziang Belai (Vizedirektor/Delegierter Chinopiens)
    Antragsgegenstand: Debatte über die Vergabe von Nationalitätenkennzeichen/Telefonvorwahlen

    Es soll darum gehen, ob

    1. die CartA sich der Vergabe von Nationalitätenkennzeichen/Telefonvorwahlen annehmen möchte (wie bei einer anderen Kartenorganisation), oder
    2. ob dies wie bei der GF über eine Simon-Organisation (die OIS) laufen soll, oder
    3. ob dies komplett ungeregelt bleiben soll.

    (Im ersten Fall wäre dies mit einem späteren Beschluss verbunden und im zweiten Falle würde dies den Zuständigkeitsbereich der CartA natürlich nicht mehr betreffen, wäre also hier ein Meinungsbild.)

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Antragsteller: Denne Ziang Belai (Vizedirektor/Delegierter Chinopiens)
    Antragsgegenstand: Verhältnis "CartA-Erde" - RL-Erde - CartA-/RL-Universum


    Als Anhang zur ersten Begründung ein Zitat von König Potty (dem Urheber des entsprechenden "Simoff-Manifestes") aus der Weltraumkonferenz. Wichtig sind die fünf aufgeführten Punkte, wobei Punkt 1 durch die Gesamtkarte, deren Konzeption und letztendlicher Erstellung bereits festgelegt ist:

    Zitat

    Original von König Potty
    Eine wichtige Vereinbarung, die auch schon in der Einladung erwähnt wurde, ist der angestrebte Realismus und das Selbstverständnis unserer Erde im Verhältnis zum Rest des Weltraums.

    Daher ist es mir wichtig, dass wir noch einmal kurz darüber sprechen, dass wir eine gemeinsame Simulationsgrundlage haben.
    Es gibt da ein paar Eckpunkte, an denen wir uns orientieren sollten, um das Weltraummiteinader so stimmig wie möglich auszusimulieren.

    1. Die CartA-Erde ist eine Runde Kugel mit den gleichen Maßen und Eigenschaften wie die RL-Erde, lediglich mit anderen Land/Wasserflächen
    2. Das MN-CartA-Universum (sofern erschlossen) hat erst mal grundsätzlich den selben "Inhalt" wie das RL-Universum (sofern erschlossen), mit Ausnahme von Dingen, die auf der CartA-Erde ihren Ursprung haben
    3. Die CartA-Erde hat im VL-Universum die selbe Position wie die RL Erde im RL-Universum innehat. Beide Universen sind damit (bis auf die Erde) identisch.
    4. Das Mn-CartA-Universum unterliegt demnach auch den selben Naturgesetzen, wie das RL-Universum
    5. Künstlerische/Narrative Freiheit im Universum ist erlaubt, solange sie einigermaßen plausibel bleibt, d.H. MNs können z.B. zusätzliche Asteroiden "erfinden"

    Diese Regelungen sind unter anderem auch deswegen, weil z.B. viele MN Fotos von RL-Landschaften und Nachthimmeln verwenden. Würde das Universum anderes aussehen, würden vor allem Nachtaufnahmen mit sichtbaren Sternenhimmel hinfällig werden.
    Dies spielte übrigens bei der CartA Entwicklung (damals noch AIC) eine elementare Rolle (zunächt wollte man einen Planeten der wesentlich Größer ist als die RL-Erde). Deswegen sollte dies auch eigentlich selbstverständlich sein. Ich wollte es hier nochmal klarstellen.

    Gibt es daran irgendwas auszusetzen?

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

    Einmal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai (10. August 2010 um 15:06)

  • Antragsteller: Denne Ziang Belai (Vizedirektor/Delegierter Chinopiens)
    Antragsgegenstand: Vertrag über die Nutzung der Karte und die Mitwirkungsrechte der Graphein Foundation an der Arbeit der Virtual Economic and Trading Organisation bzw. Rechtsnachfolge der CartA in diesen Vertrag


    Und schon einmal die Kurzbegründung:

    Der im folgenden Anhang beigefügte Vertrag ist mir ins Auge gefallen, als ich jetzt noch einmal etwas im alten GF-Forum nachschlagen wollte; besonders interessant für die CartA ist der Artikel 4, der faktisch festschreibt, dass die CartA in diesen Vertrag nachfolgt:

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Antragsteller: Denne Ziang Belai (Vizedirektor/Delegierter Chinopiens)
    Antragsgegenstand: Eventuelle Änderung der GO zur Einführung des Prinzips "eine RL-Person = mehrfach Delegierter, aber eine Stimme"


    Kurzbegründung:

    Vor kurzem wurde die vorher gewohnheitsrechtliche Regelung "eine RL-Person = einmal Delegierter" offiziell in die GO übernommen. Der Fall der Sergiye zeigt, dass es damit zu Problemen kommen könnte, aus diesem Grunde habe ich unbeachtet meiner eigenen Auffasung eine GO-Änderung "entwickelt", die das Prinzip einführen würde, dass eine RL-Person nur mit einem Pseudonym Delegierter sein darf, dafür aber darunter beliebig viele Mitglieder vertreten darf, jedoch bei Abstimmungen der Vollversammlung immer nur über eine Stimme verfügt. (PS: Die Paragraphen- bzw. Absatz-Angaben in § 4 (3) und § 17 (2) und (3) müssen in der jetzigen GO sowieso geändert werden, da sich dort ein kleiner Fehler eingeschlichen hat: dort steht immer Abs. 1, aber real ist es Abs. 2.)

    Anhang (die notwendigen Neufassungen von Absätzen; natürlich wird noch eine offizielle Beschlussform folgen):

    Zitat

    §2
    (3) Keine natürlich Person darf gleichzeitig unter mehr als einem Pseudonym Delegierter sein. Ein Delegierter kann beliebig viele Mitgliedsstaaten vertreten, er verfügt aber bei Wahlen und Abstimmungen der Vollversammlung und sonstigen Institutionen der CartA immer nur über insgesamt eine Stimme.

    § 4
    (3) Die Reihenfolge der Rotationsmitglieder wird durch eine Liste festgelegt, auf der alle Mitgliedsstaaten der CartA alphabetisch, anhand des Anfangsbuchstabens des Mitgliedstaates bei Eintragung, verzeichnet sind; Mitgliedsstaaten, welche gem. § 2 (2) & (3) durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten werden, gelten in dieser Liste als ein gemeinsamer Mitgliedsstaat, der anhand des Anfangsbuchstabens desjenigen Mitgliedstaates bei Eintragung, welcher in der alphabetischen Reihenfolge weiter vorne steht, innerhalb der Liste verzeichnet wird. Neue Mitgliedsstaaten werden dieser Liste entsprechend eingereiht, können allerdings frühestens zwei Monate nach Eintragung in die Liste ihren Delegierten in die Aufnahmekommission entsenden, sofern sie früher an der Reihe wären, bleiben sie unberücksichtigt und werden erst nach Beginn der Liste von vorn in die Aufnahmekommission eingesetzt; sofern ein Forenverbund nach der Eintragung der entsprechenden Mitgliedsstaaten eingegangen wird, gilt dies entsprechend. Ein Delegierter wird erst wieder in die Aufnahmekommission eingesetzt, wenn die Liste nach seiner letzten Einsetzung wieder von vorn begonnen hat, sofern er früher an der Reihe wäre, bleibt der durch ihn vertretene Mitgliedsstaat unberücksichtigt. Kamen alle Mitgliedsstaaten, mit Ausnahme der unberücksichtigten Mitgliedsstaaten, einmal zum Zuge oder ist in Hinblick auf (4) die Liste erschöpft, beginnt die Liste von vorn.

    § 17
    (2) Mitgliedsstaaten können ihr Staatsgebiet zusammenschließen, sofern diejenigen Mitgliedsstaaten, die sich zusammenschließen wollen, dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten gem. § 2 (2) & (3) durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Informationen bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der betreffenen Mitgliedsstaaten.
    (3) Ein Mitgliedstaat kann Teile seines Staatsgebietes an einen anderen Mitgliedsstaat abtreten, sofern beide Mitgliedsstaaten dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten gem. § 2 (2) & (3) durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Information bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der betreffenen Mitgliedsstaaten.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Antragsteller: Denne Ziang Belai (Vizedirektor/Delegierter Chinopiens)
    Antragsgegenstand: Beschluss zu sächlichen IDs als Delegierte


    Anhang:

    Zitat

    Beschluss der Vollversammlung zu sächlichen IDs

    Die Vollversammlung beschließt auf Grundlage von § 3 Abs. 4 GO das Folgende:

    1. Es ist nicht zulässig, dass sächliche IDs als Delegierte in die Vollversammlung entsendet werden.
    2. Sächliche IDs sind solche Foren-Accounts, die nicht personalisiert sind (die z.B. Ämter an sich oder Staaten darstellen etc.) und somit nicht nur einer natürlichen Person zuordbar sind.
    3. Das Direktorium ist entsprechend § 2 Abs. 5 GO dazu ermächtigt und verpflichtet, sächlichen IDs die Bestätigung als Delegierten zu verweigern.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Ich möchte hiermit anregen, dass die interne Aktivität Tchinos durch den Direktor geprüft wird.

  • Antragsteller: Denne Ziang Belai (Vizedirektor/Delegierter Chinopiens)
    Antragsgegenstand: Änderung der GO / Erweiterung der GsO des Schiedsgerichtes


    Anhang:

    Sorry wegen der Edits. Irgendwie wollte es nicht so, wie ich es wollte ...

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

    7 Mal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai (9. September 2010 um 13:07)

  • Herr Direktor, ich bitte darum, den obigen Antrag zur Aussprache zu bringen; jedoch mit der Einschränkung, dies erst nach Ende der derzeit laufenden Abstimmung über die GO-Änderung, da je nach Ausgang dieser Antrag modifiziert werden muss.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Antragsteller: Denne Ziang Belai (Vizedirektor/Delegierter Chinopiens)
    Antragsgegenstand: Ich erbitte eine allgemeine Aussprache bzgl. "Repräsentation" von Mitgliedsstaaten, die aufgrund der Regelung "1 RL-Person = 1 mal Delegierter" keinen Delegierten stellen können oder wollen.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Zur Kenntnisnahme und Information der Delegierten (und somit kein Antrag):

    [/quote]

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Antragsteller: Leopold I. (Bazen)
    Antragsgegenstand: nachträgliche Änderung von Nationenkürzeln
    Kurzbegründung:
    Das Dominion Cranberra hat die nachträgliche Änderung seines Nationenkürzels von DCB zu CR beantragt. Dies ist weder in der Grundordnung noch in dem betreffenden Beschluss der Vollversammlung zur Einführung von Nationenkürzeln vorgesehen. Ein Beschluss der VV sollte hier Abhilfe schaffen.

    Zitat

    Beschluss der Vollversammlung zur Änderung von Nationenkürzeln

    1. Der Delegierte eines Mitgliedsstaates kann beantragen, dass das durch den Mitgliedsstaat im Rahmen des Eintragungs- oder Reservierungsverfahrens angegebene oder gemäß Punkt 3 des Beschlusses der Vollversammlung zur Einführung von Nationenkürzeln festgelegte Nationenkürzel nachträglich geändert wird.
    2. Das angegebene neue Nationenkürzel muss den Anforderungen der Grundordnung diesbezüglich entsprechen. Das Nationenkürzel soll nicht öfter als ein Mal im Jahr geändert werden.
    3. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Bearbeitung ist der Vizedirektor für Kartenanträge zuständig. Die Änderung wird mit der Bestätigung des Antrags wirksam.

  • Zitat

    § 16. Gebietsmodifikationen.
    (1) Ein Staat kann die Form seines Gebietes ändern, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
    1. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums.
    2. Im Falle einer Vergrößerung des Gebietes muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein und darf erst zwölf Monate nach der letzten Gebietsvergrößerung sei es durch Gebietsmodifikation gemäß § 16. oder durch Gebietszusammenschluss gemäß § 17. stattfinden.
    (2) Der Antrag auf Gebietsmodifikationen muss neben den bereits für die Reservierung notwendigen Informationen eine vollständige Liste aller vetoberechtigten Staaten sowie den Nachweis von deren Informierung über den Antrag auf Gebietsmodifikationen enthalten.
    (3) Die Einhaltung der Voraussetzungen wird vom Direktorium mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt.

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