Reservierung Vereinigtes Königreich der Nordmark

  • Das Vereinigte Königreich der Nordmark hat folgenden Antrag auf Reservierung gestellt:

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

    Einmal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai (7. August 2010 um 19:52)

  • Gem. § 14 Abs. 3 GO liegt es nun am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem Reservierungsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird.

    Darf ich fragen, ob Aussprachebedarf besteht?

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Ach kommt; lasst es uns hier auch gerade machen.

    Stimmt das Direktorium der Reservierung des Vereinigten Königreiches der Nordmark zu?

    Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 14. August 12:27 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Da eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde, schließe ich die Abstimmung vorzeitig (auch da die Karte bereits aktualisiert wurde).

    Das Direktorium hat der Reservierung des Vereinigten Königreiches der Nordmark zugestimmt.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Werte Kollegen,

    wie man in diesem Thread sieht, ist die Reservierung des Vereinigten Königreich der Nordmark am 09.08. zugesprochen worden, also vor ziemlich genau vier Monaten, ohne dass bis heute ein Antrag auf Eintragung gestellt wurde.

    Ich zitiere hierzu § 14 Abs. 4 GO:

    Eine bereits zugesprochene Reservierung kann durch Beschluss des Direktoriums mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen zurückgezogen werden, wenn
    1. nach 30 Tagen keine kontinuierliche Aktivität im entsprechenden Staate zu beobachten ist, oder
    2. nach 90 Tagen kein Antrag auf Eintragung gestellt wurde, oder
    3. ein Antrag auf Eintragung nicht erfolgreich war, oder
    4. der entsprechende Staat ausdrücklich bei der CartA auf die zugesprochene Reservierung verzichtet.

    Mittlerweile sind es weitaus mehr als 90 Tage, wobei sich das Direktorium einmal darauf verständigt hat, in solchen Fällen Kulanz walten zu lassen. Daher ist die Frage: Soll das Direktorium einschreiten oder nicht?

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

    Einmal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai (8. Dezember 2010 um 17:42)

  • Ich war also jetzt mal da und habe ihnen die Problematik geschildert. Anscheinend tut sich jetzt auch etwas in die Richtung Eintragungsantrag.

    Daher wäre ich dafür, dass man der Nordmark inoffiziell eine "letzte Frist" gibt, denn dort hat man auch einige Mitspieler, es wird fröhlich simuliert (jedenfalls einen ersten ganz oberflächligen Überschau zufolge) usw. Anscheinend ist der Antrag nur untergegangen, daher kann man immer noch eine positive Prognose stellen.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

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