Antrag: Harmonisierung der GO II

  • Ja, was soll ich sagen ... Eigentlich der vorest letzte GO-Änderungsantrag von mir, aber gleichzeitig wahrscheinlich der komplizierteste, da er alles Weitere enthält: Harmonisierungen, Regelungen, die bei der CartA gewohnheitsrechtlich anerkannt sind, aber nicht in der GO auftauchen usw.
    Kleine Anmerkung: Streichungen werden hier durch eckige Klammern gekennzeichnet.

    PS und ganz wichtig: Im hiesigen Antrag sind die beantragten Änderungen der Mehrheitsvorschriften nicht aufgeführt, haben aber auf den entsprechenden Antrag keine Auswirkungen. Also nicht, dass wenn die Mehrheitsvorschriften-Änderung angenommen werden sollte, sie hier aber noch nicht aufgeführt ist, dass sie dann rückgängig gemacht wird.

    (Noch eine Anmerkung: Theoretisch könnte man die eingefügten Absätze auch bei § 3 - vor allem, wenn die Änderung mit der Geschäftsordnung angenommen werden sollte - hinzufügen, aber ich habe für § 2 entschieden, da die alte Rederechtsregelung des Direktoriums auch unter dem entsprechenden Zusammensetzungs-Paragraphen aufgeführt war.)

    Zitat

    § 17. Zusammenschluss, Teilung und Abtretung von Staatsgebiet.
    (1) Ein Mitgliedsstaat kann sich dergestalt teilen, dass mehrere souveräne Mitgliedsstaaten mit eigener Vertretung bei der CartA entstehen. Im Falle einer Teilung müssen alle künftigen Mitgliedsstaaten die Eintragungsbedingungen gem. § 13 (1) Ziffer 1 und 2, § 13 (2) sowie § 15 (3) erfüllen und entsprechende Informationen bei der CartA hinterlegt werden.
    (2) Mitgliedsstaaten können ihr Staatsgebiet zusammenschließen, sofern diejenigen Mitgliedsstaaten, die sich zusammenschließen wollen, dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten aufgrund eines Forenverbundes gem. § 2 (1) durch einen gemeinsamen Delgierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Informationen bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der Mitgliedsstaaten.
    (3) Ein Mitgliedstaat kann Teile seines Staatsgebietes an einen anderen Mitgliedsstaat abtreten, sofern beide Mitgliedsstaaten dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten aufgrund eines Forenverbundes gem. § 2 (1) durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Information bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der Mitgliedsstaaten.
    (4) Die Einhaltung der Voraussetzungen wird vom Direktorium mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt. Im Falle von (1) ist darüber hinaus die Entscheidung der Aufnahmekommission bindend, die mit der relativen Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet, ob die in (1) genannten Eintragungsbedingungen erfüllt werden.

    Zitat

    § 22. Änderungen.
    Dieses Dokument kann [auf Vorschlag eines Mitgliedes der Vollversammlung] mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen geändert werden.

    Ich entschuldige mich für die vielen Edits, aber irgendwas fällt mit immer wieder auf ...

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

    8 Mal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai (11. Mai 2010 um 01:06)

  • Damit der werte Direktor es nicht mehr machen muss, habe ich mir die Mühe gemacht, den Gesamtantrag in eine "offizielle" und zur Abstimmung vorlegbare Form zu gießen:

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

    2 Mal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai (15. Mai 2010 um 12:51)

  • Bzgl. der Forenverbünde verweise ich auf diese Diskussion, warum der Großteil der im Änderungsantrag besagten Regeln bei der CartA gewohnheistsrechtlich schon sehr lange der Fall sind und der Rest ergibt sich entsprechend daraus.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Also meint man damit so etwas wie Aurora, das eigentlich ein Staat sind? Oder sprechen wir von einer Konföderation wie sie zwischen Darusien, Ozeanien besteht?
    Aber von mir aus, wenn mehrere Staaten sich ein Forum teilen, und somit auch die Flächen, sollten sie einen Delegierten haben.

    Dafür.

  • Zitat

    Original von Janislav Pietarow
    Das nur eine RL Person Delegierter sein darf finde ich gut. Wir haben hier ja bereits so einen Fall.
    Was ist ablehne ist, dass ein Forenverbund nur einen Delegierten hat, wenn es sich um 2 Staaten handelt.

    Was aber nicht geklärt wird, ist die Frage, ob eine Person zwei unabhängige "Staaten" (ich behalte den Begriff mal bei, obwohl "virtuelle Staatssimulation" wohl besser wäre) vertreten darf, denn warum sollte man es Staat A verwehren, den gleichen Mann mit seiner Vertretung zu beauftragen wie Staat B. Daß es dann derzeit technische Probleme gibt, an geheimen Abstimmungen zweimal teilzunehmen ist mir drchaus bewußt, aber darauf verzichtet man dann eben stillschweigend und wie ich finde sinnigerweise

    Im übrigen haben wir hier durch den außersimulatorischen Charakter eigentlich nicht zwischen VL- und RL-Personen zu unterscheiden, sondern es müßte wohl (die Juristen verbessern mich bitte) "Natürliche Person" heißen. Was ist denn eine Reale Person, dann müßte es auch irreale oder fiktive Personen geben und die können sowieso nicht abstimmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Alfred Schündler (14. Mai 2010 um 01:02)

  • Zitat

    Original von Alfred Schündler
    Was aber nicht geklärt wird, ist die Frage, ob eine Person zwei unabhängige "Staaten" (ich behalte den Begriff mal bei, obwohl "virtuelle Staatssimulation" wohl besser wäre) vertreten darf, denn warum sollte man es Staat A verwehren, den gleichen Mann mit seiner Vertretung zu beauftragen wie Staat B. Daß es dann derzeit technische Probleme gibt, an geheimen Abstimmungen zweimal teilzunehmen ist mir drchaus bewußt, aber darauf verzichtet man dann eben stillschweigend und wie ich finde sinnigerweise

    Nein, das darf er nicht und hat auch etwas mit Abstimmungen zu tun: denn es sollte bei der CartA ganz bewusst vermieden werden, dass einunddieselbe Person über mehr als eine Stimme verfügt.

    Zitat

    Im übrigen haben wir hier durch den außersimulatorischen Charakter eigentlich nicht zwischen VL- und RL-Personen zu unterscheiden, sondern es müßte wohl (die Juristen verbessern mich bitte) "Natürliche Person" heißen. Was ist denn eine Reale Person, dann müßte es auch irreale oder fiktive Personen geben und die können sowieso nicht abstimmen.

    Stimmt schon und ist geändert.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Ob eine Person zwei Stimmen haben sollte, darüber kann man sicher streiten. Prinzipiell gilt die Stimme ja für den teilnehmenden Staat, aber in der Regel wird der Umstand, daß zwei Staaten durch eine Person vertreten werden müssen oder sollen schon nahelegen, daß es wohl besser ist da nur eine Stimme zu gewähren.

    Allerdings stelle ich mich durchaus auf den Standpunkt, daß es auch möglich sein sollte, daß eine Person, dann eben unter Verzicht auf die zweite Stimme, zwei oder mehr Staaten vertreten kann. Im vorliegenden Entwurf soll dieses Recht aber nur Gliedsimulationen von Forenverbünden zugebilligt werden, dafür sehe ich nun wieder keinen Grund. Warum sollen sich zwei MNs in getrennten Foren nicht - meinetwegen mit nur einer Stimme - durch eine Person vertreten lassen können?

  • Es wird doch wohl möglich sein pro Staat eine Person zu entsenden, die sonst keinen anderen Staat vertritt, auch wenn der Trend zur Zweit- und Dritt-MN geht. Wenn man auch noch Regeln einführt, wann eine Person mehr als einen Staat vertreten darf, dann wird es nur wieder kompliziert und das muss doch nicht sein. Von Harmonisierung kann dann jedenfalls hier keine Rede mehr sein.

  • Ich vertrete zwei Staaten und mehr als eine Stimme halte ich für Nonsense.

  • Ich will ja auch gar keine zwei Stimmen, wenn eine Person zwei MNs vertritt, ich sagte nur, darüber kann man streiten.

    Allerdings sollte eine Person durchaus zwei MNs vertreten können, auch wenn die in getrennten Foren untergebracht sind, dann aber eben nur mit einer Stimme.

    Zitat

    Es wird doch wohl möglich sein pro Staat eine Person zu entsenden,

    In den meisten Fällen wohl schon, aber möglicherweise muß es dann jemand machen, der dazu keine Lust hat und von Kartenorganisationen sowieso nichts hält. Hätte ich Xinhai nicht an das Gelbe Reich überantwortet, dann hätte ich dadurch, daß meine Mitspieler in Xinhai selbst alle Vertreter bei der CartA waren und in Korland meistens Leute entweder nur kurzfristig mitspielen oder aber außerhalb des MN-Bereichs kommen, wohl jemanden dazu gegen seinen Willen nötigen müssen, hier die Vertretung zu übernehmen.

    Grundsätzlich stehe ich der Zweit-MN aber auch eher skeptisch gegenüber - ich habe Xinhai nicht gegründet - nur sollte man das dann doch in das Belieben der Betreiber stellen und die Zweit-MNs bringen meistens die etwas exotischen Ergänzungen, die sonst fehlen würden.

  • Zitat

    Original von Alfred Schündler

    Allerdings sollte eine Person durchaus zwei MNs vertreten können, auch wenn die in getrennten Foren untergebracht sind, dann aber eben nur mit einer Stimme.


    Macht immer noch keinen Sinn.

    Wenn man eine MN vertritt, dann gehe ich davon aus, dass innerhalb dr MN über die hiesigen Themen diskutiert wird und die Meinung und das Ergebnis der Mitspieler dieser MN nach hier transportiert wird.

    Was jetzt, wenn dieser eine Vertreter für zwei MNs zwei unterschiedliche Meinungen hier zum Besten geben muss, aber nur eine Stimme bei einer Abstimmung hat und somit nur die Meinung der einen oder anderen MN vertreten kann?

    Okay, ein bisschen an der Realität vorbei, wenn man glauben würde, dass die Mitspieler einer MN, die hier nicht Delegierte sind, überhaupt mitreden würden/dürften/wollten. Aber rein theoretisch sollte es so sein. Und dann haben wir den Salat.

    Insofern plädiere ich weiter für eine Person pro MN.

  • Da kann man sich immernoch, oder auch nicht, enthalten.

    Aber wenn ihr darauf alle besteht... stampfe ich die Sergei halt ein.

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