Antrag: Harmonisierung der GO

  • Ich eröffne nun die zweite Runde der Regelwerksrevision mit einem Antrag, einige Punkte innerhalb der GO zu harmonisieren.

    Da stehen derzeit solche Sachen wie Geschäftsordnungen (§ 10 Abs. 1 Z. 1), die für das Schiedsgericht wichtig sind, aber sonst nirgendswo auftauchen; dann soll das Schiedsgericht zuständig sein für Bewertung von Staaten, die ihre Bewertung durch die Aufnahmekommission anfechten - diese sind aber überhaupt nicht für das Schiedsgericht antragsberechtigt usw.

    Daher beantrage ich folgende Änderungen der Grundordnung, wobei die Änderungen zum einen innerhalb des Textes hervorgehoben werden und auch nochmals kursiv unter dem Paragraphen stehen:

    Zitat

    § 3. Aufgaben.
    (1) Die Vollversammlung ist stets ohne Rücksicht der Anzahl der von den Delegierten abgegebenen Stimmen beschlussfähig. Die Delegierten sind bei Beginn von Abstimmungen oder Wahlen der Vollversammlung durch den Direktor per E-Mail über diesen Beginn zu informieren.
    (2) Die Vollversammlung wählt die Mitglieder des Direktoriums gemäß § 7 und den Richter des Schiedsgerichts gemäß § 9.
    (3) Die Vollversammlung entscheidet gemäß § 22 über Änderungen dieses Dokuments.
    (4) Die Vollversammlung tagt öffentlich.
    (5) Die Vollversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.

    Anmerkung: Abs. 5 eingefügt.

    Zitat

    § 5. Aufgaben.
    (1) Die Aufnahmekommission entscheidet bei Anträgen auf Eintragung nach § 15 oder Gebietsteilungen nach § 17 (1) anhand eines von der Vollversammlung festgelegten Bewertungsbogens.
    (2) Die Aufnahmekommission tagt öffentlich.
    (3) Der Aufnahmekommission kann durch die Vollversammlung eine Geschäftsordnung gegeben werden.

    Anmerkung: Der bisher einzige Absatz wird als (1) gekennzeichnet; Abs. 2 und 3 eingefügt.

    Zitat

    § 8. Aufgaben.
    (1) Das Direktorium sorgt für den ordnungsgemäßen Betrieb der CartA gemäß deren Regularien und entscheidet bei Fragen, die durch die Regularien der CartA nicht abgedeckt werden.
    (2) Es übt das Hausrecht im Forum aus und genießt das Recht, Nutzer, die den Betrieb der Organisation behindern, stören, gegen die guten Sitten oder geltendes deutsches Recht verstoßen, mittels administrativer Maßnahmen zurechtzuweisen.
    (3) Das Direktorium tagt öffentlich.
    (4) Das Direktorium kann sich eine Geschäftsordnung geben.

    Anmerkung: Abs. 4 eingefügt.

    Bezüglich der Geschäftsordnungen der Aufnahmekommission und des Schiedsgerichtes sei gesagt, ich die Abfassung und Beschlussfassung am besten bei der Vollversammlung aufgehoben sehe, da sich die Zusammensetzung des Schiedsgerichtes und der Aufnahmekommission immer wieder ändert und somit bei einem Beschluss durch die Vollversammlung die Konstanz erhalten bleibt.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

    2 Mal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai (9. Mai 2010 um 23:57)

  • Ich bitte um Abstimmung.

    PS: Ich habe noch die Änderung der Mehrheitsvorschrift herausgenommen, da diese in einer Änderung der gesamten GO-Mehrheitsvorschriften einfließen soll.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

    2 Mal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai (10. Mai 2010 um 00:01)

  • Hier ebenso:

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

    Einmal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai (16. Mai 2010 um 17:58)

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