Ich hätte es positiv formuliert statt als Ausnahme, aber vom Effekt her dürfte es dasselbe sein. Allerdings nicht "Gebietszusammenschlüsse", sondern "Gebietsänderungen", sonst gehen Teilung und Abtretung immer noch nicht.
Antrag: Änderung der Grundordnung; Abschnitt VII, §13
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Mehregaan -
5. August 2009 um 21:49 -
Geschlossen
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So?
Zitat
6. Ein Eintragung eines Staates gemäß §15 der Grundordnung mit geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden. -
Sieht gut aus, ja.
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Gut, ich denke wenn dann auf die meisten etwaigen Änderungsvorschläge eingangen wurde, kann man mal abstimmen. Außer es taucht noch schnell was auf.
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Die Abstimmuung wurde beendet.
Die Regelwerksänderung wurde mit 10 gegen 5 Stimme, und damit mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit der abgegebene Stimmen angenommen.
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Erfreulich.
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