Regelwerksänderungsvorschlag XVIII

  • Sehr geehrte Delegierte in der Vollversammlung,

    auf meinen Vorschlag hin hat das Kuratorium beschlossen, den folgenden Regelwerksänderungsvorschlag in die Vollversammlung einzubringen. Ich bitte also nun innerhalb von 7 Tagen um Aussprache dazu. Im Bedarfsfall werde ich die Aussprache verlängern.

    Zitat

    Regelwerksänderungsvorschlag XVIII
    Dem Absatz 2 des § 21 der Grundordnung wird der folgende Satz angefügt:

      Geschäftsordnungen können hiervon Ausnahmen erlauben, sofern diese Regularien von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen angenommen worden sind.

    Seine Königliche Hoheit,
    Großherzog Tiuri von Tehuri
    Delegierter von Tehuri
    Kurator der CartA

  • Auch hierzu der Vergleich zur jetzigen Fassung:

    Zitat

    § 21. Abstimmungsvorschriften.
    (1) Entscheidungen im Rahmen der CartA werden, sofern nicht ausdrücklich durch diese Grundordnung anders bestimmt, grundsätzlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefällt.
    (2) Wahlen und Abstimmungen dauern grundsätzlich 120 Stunden. Sie werden vorzeitig beendet, wenn eine unumstößliche Mehrheit aller Abstimmungsberechtigten erreicht ist. Geschäftsordnungen können hiervon Ausnahmen erlauben, sofern diese Regularien von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen angenommen worden sind.

    Seine Königliche Hoheit,
    Großherzog Tiuri von Tehuri
    Delegierter von Tehuri
    Kurator der CartA

  • Wozu benötigen wir Eilabstimmungen? Ich sehe an dieser Stelle eigentlich keinen Bedarf für Nachbesserungen. Vor allem ist die Abstimmung ja sowieso zu Ende, wenn eine Mehrheit feststeht. Aber wenn wir unbedingt ändern müssen, dann sollte zumindest ein Rahmen gegeben werden, so dass z.B. 3 Tage auf keinen Fall unterschritten werden dürfen.

    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia

  • Ich sehe gerade, dass ich das unglücklich formuliert habe. Daher folgende neue Version:

    Zitat

    Regelwerksänderungsvorschlag XVIII
    Dem § 21 der Grundordnung wird der folgende Absatz angefügt:

      (3) Das Direktorium und das Kuratorium können von dieser Regelung für ihre eigene Beschlussfassung durch eigene Geschäftsordnung abweichende Regelungen beschließen.

    Sinn ist, dass das Direktorium und das Kuratorium 1) nicht immer 120 Stunden lang abstimmen brauchen und 2) nicht unbedingt immer überhaupt abstimmen wollen.

    Seine Königliche Hoheit,
    Großherzog Tiuri von Tehuri
    Delegierter von Tehuri
    Kurator der CartA

  • Wäre "abweichende Regelungen" dann nicht die bessere Formulierung? "Ausnahmen" impliziert, dass die 120 Stunden immer noch der Regelfall sind und nur in einigen besonderen Situationen davon abgewichen wird.

    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia

  • Zitat

    Original von Patrick Botherfield
    Wäre "abweichende Regelungen" dann nicht die bessere Formulierung? "Ausnahmen" impliziert, dass die 120 Stunden immer noch der Regelfall sind und nur in einigen besonderen Situationen davon abgewichen wird.


    Ja, guter Einwand, habe ich so übernommen.

    Seine Königliche Hoheit,
    Großherzog Tiuri von Tehuri
    Delegierter von Tehuri
    Kurator der CartA

  • Die Abstimmungen werde ich heute Abend einleiten.

    Seine Königliche Hoheit,
    Großherzog Tiuri von Tehuri
    Delegierter von Tehuri
    Kurator der CartA

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