Änderung der GO: Wahlverfahren des Kuratoriums

  • Wahlverfahren zum Kuratorium 0

    1. Vorschlag 2: Listenwahl (0) 0%
    2. Nein zu beiden Vorschlägen (0) 0%
    3. Vorschlag 1: Personenwahl (0) 0%

    Abstimmungsdauer 120 Stunden, zur Annahme ist eine 2/3-Mehrheit nötig.

    Vorschlag 1:

    Zitat


    § 4. Zusammensetzung.
    (1) Zur Ermittlung der Anzahl der Sitze wird die Anzahl der Mitglieder durch fünf geteilt und auf die nächste ganze Zahl abgerundet. Die Anzahl der Sitze darf dabei fünf nicht unter- und neun nicht überschreiten. Die Anzahl der Sitze wird ausschließlich zur Wahl eines neuen Kuratoriums bestimmt und bleibt unverändert, wenn sich die Anzahl der Mitglieder während der Amtszeit eines Kuratoriums verändert.
    (2) Die Mitglieder des Kuratoriums werden von der Vollversammlung in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl für sechs Monate gewählt.
    (3) Jeder Delegierte hat drei Stimmen. Er kann diese auf bis zu drei Kandidaten verteilen, pro Kandidat kann er aber nur eine Stimme vergeben. Gewählt sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen. Bei Gleichstand wird eine Stichwahl zwischen den betroffenen Kandidaten durchgeführt. Bei Gleichstand bei der Stichwahl entscheidet das Los, welches durch das Direktorium gezogen wird.

    Vorschlag 2:

    Direktorin der CartA

    "Das Leben besteht nicht darin, gute Karten zu erhalten, sondern mit den Karten gut zu spielen."

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