[Eintragung] Ladinorum
-
-
Am Direktorium ist es nun, über diesen Antrag zu entscheiden.
1. Gem § 18 (1) S. 2 GO darüber zu befinden, ob es selbst ein Veto einlegt.
2. Gem. § 15 (5) GO darüber zu befinden, ob die in § 15 (2) Ziffer 2 GO genannte Bedingungen (keine gültigen Vetos der Anrainer und des Direktoriums) erfüllt sind.
3. Gem. § 18 (2) S. 3 GO darüber zu befinden, ob eingelegte Vetos stichhaltig und somit gültig sind, sofern diese denn vorliegen.Zunächst muss über Punkt 1 abgestimmt werden, da in einem solchen Fall die nachfolgenden Punkte entfallen würden, oder aber natürlich die Punkte 2 und 3 bearbeitet werden können, wenn das Direktorium auf ein Veto verzichtet.
Gibt es dazu Aussprachebedarf?
-
Kein Veto. Ich berufe die Aufnahmekomission ein.
-
Dem schließe ich mich an.
-
Abstimmung über folgendes:
Zitat1. Gem § 18 (1) S. 2 GO darüber zu befinden, ob es selbst ein Veto einlegt.
Ich enthalte mich.
-
Kein veto
-
Damit kann kein Veto eingelegt werden. Der Eintragung ist somit stattgegeben.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!