Änderung von §13. (4) der Grundordnung

  • Der Antragssteller hat das erste Wort, sonst wird nach 48 Stunden die Aussprache für alle eröffnet.

  • Ich gebe zu das der Antrag nicht ganz unbefangen ist und z.T. in eigener Sache ist. Jedoch haben Beobachtungen gezeigt, das auch andere davon betroffen waren/sind.

    Grund zur Kritik ist die seit Jahren im Raum stehende Sorge um eine (angeblich) zu große Subjektivtät einzelner Direktoren, was dann in Streit und manchmal leider Beleidigungen (Rücktrittsforderungen...) mündet.
    Es ist einfacher, wenn wir hier etwas präzisieren und klar sagen, dass die CartA genug Raum und Platz hat für eine neue MN.
    Es gibt ohnehin faktisch kaum/keine Reservierung von einer 08/15 MN.
    Die Vorgaben

    -Virtualität
    -Werbefreiheit
    -Aktivität
    -eigenes Forum
    -eigene Webpräsenz
    -etc.

    sollten als objektive Kriterien ausreichen eine Reservierung zu gestatten.
    Denn die "Einschätzung" ob eine MN etwas bringt oder nicht ist mir zu selektiv und folglich unobjektiv.
    Wer kann wissen, was in 90 Tagen passiert? Manche MNs müssen aktiv simulieren und generieren daraus Ausgestaltung und Anreiz.
    Mir scheint, einige erwarten immer, dass eine neue MN ab Tag X eine komplette eigene Geschichte, Kultur und Politik aufweisen muss. Das sind alles Dinge, die sich gerne im Laufe der Zeit wandeln.


    Soviel zur Reservierung. Und bitte unterscheiden: die Eintragung ist dann wieder etwas ganz anderes.

  • 1. Ich bin gegen eine Lex Notschistan, so wie ich gegen eine Lex Ladinien war.
    2. Jede Aufweichung der Qualitätskriterien egal ob bei Reservierung oder Eintragung werde ich versuchen zu verhindern.
    3. Das bisherige System hat sich bewährt und es ist durchaus sinnvoll, bereits bei der Reservierung ein gewisses Maß zu verlangen, wenn auch weniger als bei einer Eintragung.
    4. Die 90 Tage sind eine völlig willkürlich gewählte Zahl, das macht so einfach keinen Sinn.

  • 1. Begründung?
    2. Die objektiven Qualitätskriterien werden nicht aufgeweicht. Wie ich in meiner Begründung angeführt habe, geht es mir darum, subjektive Empfindungen aus der Reservierungsbearbeitung zu nehmen. Dies ist nicht qualiativ für die CartA.
    3. Es wird ein gewisses Maß verlangt. Nur sollte dies rein objektiv sein. Bis das gewährleistet ist, sollten alle subjektiven Dinge gestrichen werden.
    4. Eine MN hat 90 Tage bis sie gelöscht wird, falls sie sich nicht erfolgreich einträgt.

  • Jaein, ich würde ihn dahingehend überarbeiten, das die Möglichkeit einer Bevormundung oder Benachteiligung schwerer wird.
    Man muss klar sagen können: 1 Punkt für keine Werbung oder 0 Punkte weil totales Chaos.

    Man könnte die VV Standarts erstellen lassen.
    Z.B. das Forum von XY ist ein gutes Beispiel wie man 3 Punkte erhält, und das Forum ZZ nur 1 Punkt.

    Das "ich glaube in 90 Tagen bringt ihr es zu nichts" kann für einige recht demotivierend wirken.
    Und wollen wir Leuten Chancen geben oder nicht?

    Ich finde, das System funktioniert, aber nur, weil viele oftmals eher "nett" bzw. Gnade vor Recht walten lassen.
    Und dann gibt es wieder einige "Hardliner", bei denen muss alles so perfekt sein wie bei ihnen.
    Das ist ungerecht und subjektiv.
    Rechtssprechung muss nachempfindbar sein anhand gewisser Kriterien.
    Eine Einschätzung ist ein sehr schwaches Maß dafür.

  • Was soll denn geschehen, wenn ein Staat praktisch die gesamte freie Fläche reservieren möchte? Nach obigen Text müsste man einfach stattgeben ... Übrigens passt der Antragstext hinten und vorne nicht zum Rest der GO.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Auf der OIK gab es schon einmal einen solchen Fall: Horstreich. Selbst dort wurde es nicht genehmigt.

    Man kann ja darüber debattieren, nach welchen Kriterien man beschließen soll, ob ein späterer Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg hat. Aber spätestens wenn sofort ersichtlich ist, dass es nicht der Fall ist (vor allem ein absehbares Veto, Probleme mit der Klimakarte etc.), muss die CartA Möglichkeiten haben und behalten, eine Reservierung nicht auszusprechen.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Gut dann machen wir es doch mal etwas objektiver:

    Für eine erfolgreiche Reservierung benötigt man folgendes (neben den bisherigen Dingen)
    1. Angaben zur
    -Geschichte
    -Kultur
    -Geographie
    -Politik
    des Landes von insgesamt mindestens 8.000 Zeichen.
    2. Die reservierte Fläche darf maximal 40% der Fläche des Kontinents auf der es sich befindet entsprechen.
    3. Die klimatologischen Bedingungen der Nation müssen mit denen der Nachbarstaaten kombatibel sein.

  • An dieser Stelle ist die Grundordnung schlicht Ideal so wie sie ist. Jede Aufweichung / Änderung wäre schlicht falsch.
    Der Fehler in der Vergangenheit lag vielmehr darin das viel zuviele Reservierungen einfach nur abgenickt wurden ohne das dies betrechtet wurde. Was sich dann hier und da rächte das beim Eintragungsprozedere unterirdische Werte erzielt wurden.

    Die Argumentation das man die HP erst im Laufe der Frist zwischen Reservierung und Antrag inhaltlich füllt halte ich für den falschen Ansatz.
    Mein Anspruch an eine MN ist das sie im Grunde schon in dem Augenblick wo sie die Reservierung stellt so ausgearbeitet ist das sie auch sofort den Antrag auf Eintragung damit stellen kann. Die Frist zwischen Reservierung und Eintragung ist für mich dazu da Kleinigkeiten zu ändern und Unstimmigkeiten mit Nachbarn beizulegen.
    Man beachte das bei einer Reservierung im Prinzip schon das Ergebnis einer Eintragung gewährt wird: Die visuelle Darstellung des Landes auf der Karte. Insofern darf man an der Stelle durchaus auch schon etwas mehr erwarten als bloß eine leere HP.

    Umgekehrt halte ich es aber auch für falsch schon bei der Reservierung gleich mit detailierten Anforderungen aufzuwarten. Ich denke "Einschätzung" ist hier genau richtig. Damit kann man man alles berücksichtigen und das Bauchgefühl hat mit Sicherheit eine sehr hohe Trefferquote - im Zweifel reicht ein "Könnte klappen" ja auch bereits aus. Und normal war es doch bislang immer so, das es für jeden offensichtlich war das Land X mit seiner HP gnadenlos scheitern würde.

    Nebenbei muß man sich auch vor Augen führen das ein Eintragungsantrag echte Arbeit bei mehreren Menschen verursacht. Und ich finde schon aus Gründen der Zumutung sollte man dieses Prozedere nur anstoßen wenn nicht offensichtlich ist das es sowieso schief geht. Einen Reservierungsantrag kann man noch mit verhältnismäßig wenig Aufwand abschmettern.

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