[Reservierung] Königreich Freesland

  • Werte Kollegen,

    gemäß § 14 Absatz 4 der Grundordnung liegt es am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem Reservierungsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird.

    Gibt es hierzu Aussprachebedarf?

    Delegierter Dreibürgens
    Vizedirektor der CartA a.D.

  • Dann kommen wir zur Abstimmung.

    Stimmt das Direktorium der Reservierung des Königreiches Freesland zu?

    Gemäß § 21 Absatz 2 der Grundordnung dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 27. Mai 21:54 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.

    Delegierter Dreibürgens
    Vizedirektor der CartA a.D.

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