[Gebietsmodifikation] Nambewe

  • Die Republik Nambewe hat den nun folgenden Antrag auf Gebietsmodifikation gestellt.

    Das Direktorium entscheidet nun,

    1. ob wir gem. § 18 Abs. 1 S. 2 GO wir selbst ein Veto einlegen;
    2. ob gem. § 18 Abs. 2 S. 3 GO die Stichhaltigkeit etwaiger eingelegter Vetos der vetoberechtigtigten Anrainerstaaten gegeben ist;
    3. ob gem. § 16 Abs. 5 GO die Erfüllung der Voraussetzungen gem. § 16 Abs. 1 und § 16 Abs. 4 GO gegeben ist:

    1. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums sowie
    2. im Falle einer Vergrößerung des Gebietes (was hier der Fall ist), muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein, sowie
    3. eine Gebietsmodifikation ist jeweils nur einmal innerhalb von 6 Monaten zulässig.

    Delegierter Dreibürgens
    Vizedirektor der CartA a.D.

  • Wir müssen mal dringend die Bearbeitungsvorlagen an die neuen Regularien anpassen. Schauen wir daher mal in § 16. Fett markiert ist das, was das Direktorium entscheidet; der Rest obliegt dem Vizedirektor.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Machen wir es mal kurz:

    - Nein zu einen eigenen Direktoriums-Veto;
    - Ja zur hinreichenden Ausgestaltung, da bereits das "Vorgängerprojekt" Mercenaria schon lange, kontinuierlich und liebevoll bespielt worden ist;
    - Ja zur Plagiatsfreiheit.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

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