[Reservierung] Republik Barnstorvia

  • Werte Kollegen,

    gemäß § 14 Absatz 4 der Grundordnung liegt es am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem Reservierungsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird.

    Gibt es hierzu Aussprachebedarf?

    Delegierter Dreibürgens
    Vizedirektor der CartA a.D.

  • Ich würde gerne einige Meinungsäußerungen der Anrainer abwarten. Die Größe an sich ist ja nicht das Problem, allerdings kann ich mir zumindest vorstellen, dass dies bei einigen Anrainern Inkompatibilitäten und damit in einem Antragsverfahren Vetos hervorrufen könnte, auch da wohl einige bisher gar nicht informiert wurden. Zwar ist dies bei einem Reservierungsantrag nicht verpflichtend, allerdings könnten die fehlenden Absprachen zu "Schwierigkeiten" führen.

    Daher kann ich in diesem Sinne derzeit die Eintragungswahrscheinlichkeit nicht so weit abschätzen, um über den Reservierungsantrag zu befinden.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Puh, ich habe den Termin ganz verschwitzt!
    Dann leite ich nun die Abstimmung ein.

    Stimmt das Direktorium der Reservierung der Republik Barnstorvia zu?

    Gemäß § 21 Absatz 2 der Grundordnung dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 8. Dezember 20:47 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.

    Delegierter Dreibürgens
    Vizedirektor der CartA a.D.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!