[Reservierung] Großherzogtum Bazen

  • Werte Kollegen,

    gemäß § 14 Absatz 4 der Grundordnung liegt es am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem Reservierungsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird.

    Gibt es hierzu Aussprachebedarf?

    Delegierter Dreibürgens
    Vizedirektor der CartA a.D.

  • Da dies offenbar nicht der Fall ist, kommen wir zur Abstimmung.

    Stimmt das Direktorium der Reservierung des Großherzogtums Bazen zu?

    Gemäß § 21 Absatz 2 der Grundordnung dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 28. November 12:07 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.

    Delegierter Dreibürgens
    Vizedirektor der CartA a.D.

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