Inaktivitätsprüfung Téngóku Kyówakoku

  • Werte(r) Kollege(n),

    ich muss beantragen, dass das Direktorium das Téngóku Kyówakoku gem. § 19 Abs. 2 Z. 1 GO als inaktiv erklärt.

    Der letzte interne Beitrag im Forum Téngóku wurde am 16. Juli und damit vor mehr als 30 Tagen verfasst. Danach gibt gab es zwar noch einige, allerdings alle von externen Personen.

    Beleg:

    Letzter nicht-externer Beitrag (16. Juli).

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Das wüsste ich auch gerne ... Aber nun ja. Kommen wir also zur Abstimmung.

    Stellt das Direktorium gem. § 19 Abs. 2 Z. 1 GO die Inaktivität des Téngóku Kyówakoku fest?

    Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 21. August 13:54 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Da eine unumstößliche Mehrheit vorliegt, beende ich die Abstimmung vorzeitig.

    Das Direktorium hat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Inaktivität des Téngóku Kyówakoku gem. § 19 Abs. 2 Z. 1 GO festgestellt.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Ich benutze diesen Thread erneut, da das eingetreten ist, was mir selbst im Herzen weh tut - wenn mir diese persönliche Äußerung einmal gestattet sei.

    Ich muss beantragen, dass das Direktorium das Téngóku Kyówakoku gem. § 19 Abs. 2 Z. 1 GO als inaktiv erklärt. Der letzte (nicht-externe) Beitrag stammt vom 31. August, ist also älter als 30 Tage. Die nachfolgenden sind alle von Auswärtigen verfasst worden.

    Beleg:

    Letzter nicht-externer Beitrag (31. August).

    Ich bitte um die Meinung meiner Kollegen und mache darauf aufmerksam, dass mit einer Inaktivitätsfeststellung die sofortige Löschung Téngókus gem. § 19 Abs. 5 GO erfolgt, da der letzte Widerspruch gegen eine Löschung vom 30. August stammt.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Stellt das Direktorium gem. § 19 Abs. 2 Z. 1 GO die Inaktivität des Téngóku Kyówakoku fest?

    Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 8. Oktober 09:25 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Da eine unumstößliche Mehrheit vorliegt, beende ich die Abstimmung vorzeitig.

    Das Direktorium hat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Inaktivität des Téngóku Kyówakoku gem. § 19 Abs. 2 Z. 1 GO festgestellt.

    Gem. § 19 Abs. 5 GO erfolgt die sofortige Löschung, da der letzte Widerspruch Téngókus gegen eine entsprechende Löschung vom 30. August stammt und das Direktorium somit innerhalb von 90 Tagen erneut die Inaktivität festgestellt hat.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

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