Stimmen Sie zu, gem. § 19 Abs. 2 Z. 2 GO die Inaktivität des Fürstentums Austbard festzustellen? 0
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Nein (0) 0%
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Ja (0) 0%
Die Abstimmung dauert 120 Stunden.
ZitatOriginal von Denne Ziang Belai
Antragsteller: Denne Ziang Belai (Vizedirektor) im Namen des DirektoriumsGegenstand: Das Direktorium schlägt gem. § 19 Abs. 2 Z. 2 GO der Vollversammlung vor, die Inaktivität des Fürstentums Austbard festzustellen.