Reservierung Großherzgotum Bazen

  • Das Großherzogtum Bazen hat folgenden Antrag auf Reservierung gestellt:

    Zitat

    Original von Leopold I.
    Guten Abend,

    wir haben uns entschlossen, nach unserer mehrmonatigen Phase der Inaktivität das Großherzogtum Bazen nicht sterben zu lassen. Fünf engagierte Mitspieler haben sich vor ca. 2 Monaten zusammengefunden und mit der Reaktivierung begonnen. Es wurden zahlreiche Reformen durchgeführt, die das System attraktiver für Mitspieler machen sollen, und diese Reformen zeigen auch erste Wirkung. Auch auf dem internationalen Parkett spielt Bazen seit einiger Zeit wieder mit.

    Da uns die hohen Aktivitätsansprüche der CartA bewusst sind, haben wir mit unserem erneuten Antrag gewartet, bis wir ein in unseren Augen ausreichendes Maß an Aktivität vorweisen können. Wir möchten daher gerne an unserem ehemaligen Standort das betreffende Gebiet wieder beanspruchen und stellen dazu zunächst den folgenden Antrag auf Reservierung:


    Ich hoffe, dass man uns genug Vertrauen schenkt, um unserem Antrag zuzustimmen. Wir selbst sind davon überzeugt, dass wir auf mittelfristige Sicht eine aktive und stabile Mikronation sein können, und bitten deshalb darum, uns den Wiedereintritt zu genehmigen. Möge sich jeder selbst ein Bild davon machen - unser Forum ist ja verlinkt.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Werte Kollegen,

    gem. § 14 Abs. 3 GO liegt es nun am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem Reservierungsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird.

    Darf ich fragen, ob Aussprachebedarf besteht?

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Da dies offenbar nicht der Fall ist, leite ich die Abstimmung ein.

    Stimmt das Direktorium der Reservierung des Großherzotum Bazen zu?

    Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 24. November 11:55 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Ich finde, wir hatten nun lange genug Geduld. Daher:

    Ich beantrage, die Reservierung des Großherzogtums Bazen gem. § 14 (4) Z. 2 GO zurückzuziehen.

    Die 90-Tages-Frist ist bereits am 18. Februar abgelaufen. Durch die Diskussion und Abstimmung um den androischen Antrag auf Änderung der GO, der auf Bazens Eintragungswunsch hin eingereicht worden war, ist einige Zeit (etwa ein Monat) für Bazen verlorenen gegangen, sodass man diese mit ruhigen Gewissen "anhängen" konnte. Allerdings ist auch diese wie man es dreht und wendet abgelaufen und ein neuer Eintragungsantrag, für den nun wahrlich genügend Zeit war, wurde nicht gestellt.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Soll das Direktorium gem. § 14 Abs. 4 Z. 2 GO die am 20.11.2011 zugesprochene Reservierung des Großherzogtums Bazes zurückziehen?

    Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 17. Mai 11:39 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Da eine unumstößliche Mehrheit vorliegt, schließe ich die Abstimmung vorzeitig.

    Das Direktorium hat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen die am 20.11.2011 zugesprochene Reservierung des Großherzogtums Bazen zurückgezogen.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

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