Das Royaume des Méroliens hat folgenden Antrag auf Reservierung gestellt:
ZitatOriginal von Aristide Barraine
Das Royaume des Méroliens hat folgenden Antrag auf Reservierung gestellt:
ZitatOriginal von Aristide Barraine
Werte Kollegen,
gem. § 14 Abs. 3 GO liegt es nun am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem Reservierungsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird.
Darf ich fragen, ob Aussprachebedarf besteht?
Reden kann man über alles, denke ich.
Vorallem, bei Thieno haben wir wegen der Homepage noch Nachbesserungen gefordert, das sollten wir hier auch tun.
Grundsätzliche Probleme sehe ich aber nicht.
Dem stimme ich zu, denn bisherig fehlt doch noch einiges: seien es politische, geographische oder kulturelle Angaben.
Gut, willst du das dem Antragsteller so mitteilen oder stimmen wir knallhart ab?
Ich sag da nichts zu.
Warum?
ZitatOriginal von Mehregaan
Gut, willst du das dem Antragsteller so mitteilen oder stimmen wir knallhart ab?
Ich würde eher sagen, wir teilen es ihm so mit. Denn dies hier empfinde ich wieder als ... nun ja, schwer zu beschreiben: schwierige Entscheidung.
Zum einen habe ich keine Bedenken, dass innerhalb der Reservierungsphase die Eintragungskriterien erfüllt werden, zum anderen ist man aber noch nicht so weit, dass man den Antrag einfach durchwinken könnte. Wenn man so will: zu gut für eine Ablehnung - zu wenig für eine Annahme.
Das Regelwerk gibt uns hier einigen Ermessensspielraum, auch was den Zeitpunkt der Entscheidung anbelangt. Daher bin ich in einem solchen Fall eher dafür, Bedenken dem Antragssteller mitzuteilen, so dass er noch einige Zeit bekommt, diese Dinge nachzuarbeiten, ohne dass der Antrag gleich verworfen wird. Es ist hier nicht so, dass man ein Scheitern bei einem Eintragungsantrag in einigen Wochen direkt voraussehen kann; daher dieses Zwischending zwischen Annahme und Ablehnung in Form eines Aufschubs.
Gut, dann machen wir das auch so.
Merolie hat den Antrag erneut eingebacht.
Ich zitiere, da alles beim Alten bleibt:
Werte Kollegen,
gem. § 14 Abs. 3 GO liegt es nun am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem Reservierungsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird.
Darf ich fragen, ob Aussprachebedarf besteht?
Nach einem ersten Überblick sind doch schon einige Fortschritte zu erkennen; und auch wenn man in den Ausgestaltugnsbereich des Forums schaut, sieht man, dass gearbeitet wird, um die fehlenden bzw. vielleicht noch nicht ganz ausreichenden Angelgenheiten noch zu erledigen.
Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass man offensichtlich bereits in den möglichen Nachbarstaaten angeklopft hat und dort zumindest nicht abgelehnt wurde, so dass wohl von dieser Seite kein Veto droht, und eben, dass man mindestens 90 Tage Zeit hätte Fehlendes noch aufzuholen, könnte ich der Reservierung in dieser Phase nun durchaus zustimmen.
Für eine Reservierung reicht es meiner Meinung nach vorerst mal, aber für einen Durchgang durch die Aufnahmekomission sollte es in der Breite mehr Infos haben finde ich, aber gut.
Dann kommen wir mal zur Abstimmung:
Stimmt das Direktorium der Reservierung des Royaume des Méroliens zu?
Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 14. März 22:35 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.
Enthaltung.
Da alle Mitglieder des Direktoriums ihre Stimme bereits abgaben, schließe ich die Abstimmung vorzeitig.
Das Direktorium hat der Reservierung des Royaume des Méroliens zugestimmt.
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