Reservierung Königreich Thienho

  • Das Königreich aht folgenden Antrag auf Reservierung gestellt:

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Werte Kollegen,

    gem. § 14 Abs. 3 GO liegt es nun am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem Reservierungsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird.

    Darf ich fragen, ob Aussprachebedarf besteht?

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Ich bin etwas skeptisch, was diese neue MN betrifft und sehe auch das Problem, welches de Rossi bemängelt, nämlich dass man die sicher recht intensiv geführten Ausgestaltungsdiskussionen im dortigen Forum nicht verfolgen kann. Es wäre sicher auch für viele andere und insbesondere mögliche neue Mitspieler interessant, wie sich dieses Land entwickeln soll.

    Aber ich sehe meine Rolle hier auch nicht als bürokratischer Spielverderber. Das Argument des Antragsstellers bezüglich der Planungssicherheit für die weitere Ausgestaltung ist nicht von der Hand zu weisen. Ich könnte mir also eine Zustimmung zur Reservierung vorstellen, verbunden mit der weiteren Beobachtung während der Zeit zu einer möglichen Eintragung.

  • Das sehe ich ganz ähnlich. Als Vertreter Chinopiens kann ich aber auch sagen, dass man sich bei uns gemeldet hat und erste Absprachen bzgl. Geschichte, Kultur etc. getroffen hat. Auch aus Andro und Téngóku weiß ich es sicher, dass Thienho dort angeklopft hat. Bei den übrigen Anrainern kann ich dazu keine Aussage treffen.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Zitat

    ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird.


    Wird sie nicht.
    Im Forum tut sich ja nichts.

  • Thienho hat den Antrag erneut eingebacht.

    Ich zitiere, da alles beim Alten bleibt:

    Werte Kollegen,

    gem. § 14 Abs. 3 GO liegt es nun am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem Reservierungsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird.

    Darf ich fragen, ob Aussprachebedarf besteht?

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Sehe ich ähnlich.

    Darüber hinaus arbeitet man daran, etwaige fehlerhafte oder fehlende Angelegenheiten aufzuarbeiten, mit den Nachabrn in Kontakt zu treten, sich mit diesen abzustimmen usw.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Dann leite ich nun die Abstimmung ein.

    Stimmt das Direktorium der Reservierung des Königreiches Thienho zu?

    Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 22. März 16:07 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Werte Kollegen,

    das Königreich Thienho hat gem. § 14 Abs. 4 Z. 1 GO seinen Verzicht auf die ihm ausgesprochene Reservierung erklärt.

    Aus diesem Grunde leite ich nun direkt die Abstimmung über das entsprechende Zurückziehen der Reservierung ein.

    Soll das Direktorium gem. § 14 Abs. 4 Z. 4 GO die am 19.03.2011 zugesprochene Reservierung des Königreiches Thienho zurückziehen?

    Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 13. April 15:17 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

    Einmal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai (8. April 2011 um 15:18)

  • Da eine unumstößliche Mehrheit vorliegt, schließe ich die Abstimmung vorzeitig.

    Das Direktorium hat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen die am 19.03.2011 zugesprochene Reservierung des Königreiches Thienho zurückgezogen.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

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