Gebietsmodifikation - Büyük Sergiye

  • Büyük Sergie hat folgenden Antrag auf Gebietsmodifikation gestellt:

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Werte Kollegen,

    es liegt nun am Direktorium,
    1. gem. § 18 Abs. 1 S. 2 GO zu entscheiden, ob es selbst ein Veto einlegt;
    2. gem. § 18 Abs. 2 S. 3 GO über die Stichhaltigkeit etwaiger eingelegter Veti der vetoberechtigtigten Anrainerstaaten zu entscheiden;
    3. gem. § 16 Abs. 5 GO eine Feststellung über die Erfüllung der Voraussetzungen zu treffen; diese Voraussetzungen sind gem. § 16 Abs. 1 und § 16 Abs. 4 GO:

    1. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums, sowie
    2. im Falle einer Vergrößerung des Gebietes [wobei es sich hierbei nicht handelt] muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein, sowie
    3. eine Gebietsmodifikation ist jeweils nur einmal innerhalb von 6 Monaten zulässig.

    Darf ich des Weiteren fragen, ob Aussprachebedarf in Bezug auf ein eigenes Veto des Direktoriums oder in Bezug auf die Erfüllung der 6-Monate-Regel besteht?

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • VETO!

    ...

    ...

    Sorry, could not possibly resist.
    Natürlich weder Aussprache noch Veto...

  • Da offensichtlich kein Aussprachebedarf besteht, leite ich die bereits jetzt durchfürbaren Abstimmungen ein.

    1. Legt das Direktorium im besagten Verfahren ein Veto ein?
    2. Erfüllt Büyük Sergiye die Voraussetzung gem. § 16 Abs. 4 GO, indem in den letzten sechs Monaten keine Gebietsmodifikation durchgeführt wurde?

    Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 30. Januar 11:19 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

    Einmal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai (25. Januar 2011 um 11:20)

  • Da alle Mitglieder des Direktoriums ihre Stimme bereits abgaben, beende ich die Abstimmung vorzeitig:

    1. Das Direktorium hat beschlossen, dass es kein Veto in diesem Verfahren einlegt bzw. auf ein solches verzichtet;
    2. das Direktorium hat festgestellt, dass die Bedingung gem. § 16 Abs. 4 GO erfüllt ist.

    Über alles Weitere kann erst zu gegebener Zeit Beschluss gefasst werden.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Soeben - genauer gesagt: 20:44 Uhr - ist die Frist zur Einlegung eines Vetos im besagten Verfahren abgelaufen, ohne dass ein solches bekanntgemacht wurde.

    Daher entfällt eine Entscheidung des Direktoriums bzgl. der Stichhaltigkeit eines etwaigen eingelegten Vetos gem. § 18 (2) S. 3 GO.

    Es liegt nun am Direktorium, gem. § 16 (5) GO darüber zu befinden, ob die in § 16 (1) Ziffer 1 GO genannte Bedingung (keine gültigen Veti der Anrainer und des Direktoriums) erfüllt ist, wozu ich direkt die Abstimmung einleite:

    Stellt das Direktorium fest, dass im Änderungsverfahren bzgl. der Gebietsmodifikation Büyük Sergiyes keine gültigen Veti der Anrainerstaaten und des Direktoriums eingelegt wurden?

    Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 12. Februar 23:21 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Ich beende die Abstimmung, da die Frist zur Stimmabgabe abgelaufen ist.

    Das Direktorium hat mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt, dass im Änderungsverfahrung bzgl. der Gebietsmodifikation Büyük Sergiyes kein gültiges Veto eingelegt wurde und damit gem. § 16 (5) GO festgestellt, dass diese Bedingung erfüllt ist.

    Somit hat das Direktorium gleichzeitig festgestellt, dass alle in § 16 Abs. 1 und 4 GO genannten Bedingungen erfüllt sind, womit der Antrag angenommen ist.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

    Einmal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai (12. Februar 2011 um 23:29)

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