Auf Basis des
§ 13. Änderungen einer Eintragung
(1) Eine Nation kann die Form seines Gebietes modifizieren, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Keine gültigen Vetos der Anrainernationen und des Serviceteams. Bei einer reinen Gebietsverkleinerung ohne Veränderung der bestehenden Landmassen/Küstenlinien besteht kein Vetorecht.
2. Im Falle einer Vergrößerung des Gebietes muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein.
halten wir die vom Kartographen De Rossi vorgebrachten Einwände gegen unsere Erweiterung zwar nicht für falsch, aber nicht für einschlägig, da die Grundordnung eine hinreichende Ausgestaltung des Erweiterungsgebiets fordert und eben nicht auf eine Ausgestaltung des "Kerngebietes". Auch seine Bemerkung, es gäbe nur eine geringe Anzahl Postings ist objektiv richtig, aber dem neuen Forum geschuldet in das wir die Beiträge der alten Foren eben nicht importiert haben. Trotz aller Richtigkeit findet sich auch zu einer geforderten Anzahl von Postings im Kerngebiet kein Hinweis in der Grundordnung die diese für eine Änderung der Eintragung fordern würde. Auch eine gewachsene Ausgestaltung ist natürlich schön und sinnvoll, ebenso die Interaktion mit Nachbarn, doch auch dies sind keine regelkonformen Bedingungen die einer Auslegung auch nur ansatzweise unterliegen würden.