Zitat
Original von Ryu Chishu
Kann ich da nur anschließen, einen weniger bekannten und assoziierten Ausdruck innerhalb der MN-Welt sollte man vorziehen. Mir persönlich gefällt Wolframs Synode auch sehr gut, oder Konzil oder was auch immer.
Das hier ist eine Kartenorganisation und keine Religionsgemeinschaft. Ich finde es bemerkenswert, wie man sich hier demonstrativ an sachlich präzisen Begriffen stört, ohne den Inhalt des Vorschlags auch nur mit einem Wort zu würdigen. Wir können das "Kuratorium" gerne aus marketingstrategischen Gesichtspunkten diskutieren, aber dann wäre es hilfreich, wenn die kritisierenden Teilnehmer auch marketingstrategische Argumente vorbringen würden. Derzeit entsteht stark der Eindruck, dass es eher um persönliche Befindlichkeiten geht, wenn Sie erlauben.
Zu 3/3: Inwiefern soll das Kuratorium auch rückwirkend tätig werden? Ich bin da nicht ganz entschieden: Einerseits sehe ich eventuelle Demokratiebeschwerden, wenn das nicht möglich wäre; andererseits könnte eine solche Option die Handlungsfähigkeit der Organisation einschränken.
Zu 7/1: Sind das die Amtszeiten der AIC-Vertreter und wenn ja, haben sie sich bewährt? Sechs Monate erscheinen mir auf den ersten Blick sehr lang (auch wenn die ExCom-Posten der GF unbefristet sind, was sich stellenweise bewährt hat, stellenweise aber nicht). Insbesondere im Vergleich mit den Gutachtern, deren Amtszeit mir wiederum sehr kurz erscheint. Wäre eine 4-2- oder 6-3-Regelung nicht sinnvoller und übersichtlicher für das Direktorium und Außenstehende?
Zu 9: Ich weiß nicht, ob ein konstruktives Misstrauensvotum bei einem doch recht kleinen Personenkreis sinnvoll ist. Wenn mit drei Mitgliedern bereits eine Hemmschwelle geschaffen wird, könnte man darauf verzichten. Ich sähe es aber umgekehrt lieber, wenn jeder Kurator einen solchen Antrag stellen könnte, aber zugleich einen Nachfolgekandidaten präsentieren müsste. Wir wollen die Organisation natürlich stabil sehen, aber nicht vollkommen änderungsunfähig.
Abgesehen von diesen Anmerkungen ein guter Vorschlag.
Nun zum TC-Part: Ist es sinnvoll, den Begriff einzudeutschen, wenn dadurch eine falsche Aufgabe des Gerichts suggeriert wird? Schiedsgericht oder Schiedskommission oder dergleichen fände ich angesichts der Aufgaben des Gerichts präziser und aussagekräftiger.
Zu 11/1: Ich erkenne die Vorteile einer langen Amtszeit für Richter an, da es ihre Unabhängigkeit stärkt. 15 Monate finde ich jedoch eindeutig zu lang; das ist für die MNs kein angemessen überschaubarer Zeitraum. Eine deutliche Verkürzung wird wahrscheinlich von AIC-Seite nicht gewünscht, aber eine Reduzierung wäre hier durchaus angebracht.
Ansonsten denke ich, dass uns drei Richter auch reichen sollten, oder? Die zeitlichen Ressourcen der Mitspieler sollen ja nicht hier, sondern in den Projekten selbst gebunden werden.
Zu 11/2: Wieso die Beschränkung auf die ablaufende Amtszeit? Ein neu gewählter Richter hat meines Erachtens die notwendige Legitimation für den gesamten Zeitraum, wie lang er am Ende auch ausfallen mag.
Zu 11/4: Drei Verfahren sind recht viel, oder? Ebenso hier meine Frage nach der Notwendigkeit der Beschränkung der Amtszeit.
Zu 16: Ist dies, gerade am Anfang, eine sinnvolle Regelung? Ich bin mir da noch etwas unsicher und auch nicht überzeugt, die Intention dieser Vorschrift vollkommen zu erfassen. Vielleicht wären die Initiatoren bereit, dort ein wenig Aufklärungsarbeit zu leisten?
Ansonsten auch hier: ein insgesamt gelungener Vorschlag.