Beiträge von Lukas Landerberg

    die nach Außen keine Werbung machen um neue Spieler anzulocken, weil sie eben keine Website betreiben.

    Ob nun eine Webseite wirklich ein erfolgreiches Marketing-Tool ist, wage ich doch irgendwie zu bezweifeln. Wiki-Artikel auch nicht, versteht sich.
    Webseiten insbesondere aus den frühen 2000er-Jahren waren (soweit sie zu meiner Zeit noch verfügbar waren) teilweise Kunstwerke, das ganz sicherlich. Aber eine schöne Webseite lockt auch keine Mitspieler an, wenn im Forum tote Hose ist.

    Und sein wir ehrlich: Webseiten werden doch heute kaum mehr benutzt, wenn sie nicht zu einem sozialen Netzwerk oder einer Plattform gehören, während das Konzept von Forenrollenspielen /-simulationen für viele Neulinge fremd geworden ist.
    Es gibt inzwischen - so habe ich gehört - einige Rollenspiele auf Discord, was ich mir nie vorstellen könnte (allein die Begrenztheit von Channels gegenüber Unterforen und Threads wäre ein Albtraum, von der Formatierung oder den Möglichkeiten zur Nutzung mehrerer Accounts fange ich gar nicht an, auch wenn es inzwischen einen rudimentären Account-Wechsler gibt).

    Es werden Inaktive oder fast Inaktive Staaten bisher nicht gekennzeichnet, daher kann die Karte an sich nicht abschrecken. Ich fände es besser, wenn Inaktive Staaten der "Nachwelt" übergeben würden und aus den failed states etwas neues entstünde. Das ist aber wohl auch wieder dem legacy-Denken geschuldet.

    Ich möchte mich diesem Aspekt ausdrücklich anschließen - hatte es ja schon bei der letzten Diskussion um Inaktivitäten/Löschungen so vertreten.

    Es bleibt noch meine Frage, wie das mit Absatz 7 technisch umzusetzen wäre. Ich bin Delegierter, müsste also im Zweifel das Verfahren einleiten können. Es fehlen mir allerdings die dafür notwendigen technischen Rechte.
    Der passende Rechtsgrundsatz dazu lautet "impossibilium nulla est obligatio" - Unmögliches wird nicht geschuldet. Damit wäre Absatz 7 gegenstandslos und die Frage, wie man in Fällen der Vakanz verfährt, weiter offen. Das ist misslich, ich sehe aber auch keinen Weg, das zu verhindern, wenn die entsprechenden Benutzerrechte nicht vom Himmel fallen.

    In formaler Hinsicht würde ich die Absätze 6 und 7 zu einem Absatz 6 zusammenfassen, dann ist der Rücktritt zusammenhängend geregelt.

    Wichtiger wäre es meines Erachtens aber, den Begriff der Nachwahl unzweifelhaft zu klären: "für die verbleibende Amtszeit" (tendenziell deutet Nachwahl das ja an) oder "für eine neue Amtszeit"?
    Hinsichtlich der Regelung des Absatzes 8 möchte ich anmerken, dass die Durchführung einer Nachwahl gewisse Forenrechte erfordert, über die ein Delegierter nicht verfügt. Hier würde also eine Pflicht auferlegt, die nicht ohne weiteres erfüllbar ist.

    Ich denke, dass du hier etwas verdrehst. Die Gegner dieses Antrags wollen die technischen Voraussetzungen massiv herunterschrauben.

    Diese Behauptung ist ein Widerspruch in sich. Wenn die Gegner dieses Antrages etwas reduzieren wollten, dürfte das doch nicht ausdrücklich in der Grundordnung vorgesehen sein. Was du willst, ist gerade eine Erhöhung der technischen Voraussetzungen und damit sehr wohl das, was du abstreitest: Eine Erschwernis der Eintragung.
    Ich habe nichts gegen Mindeststandards auf technischer, aber besser noch inhaltlicher Ebene, aber eine Abschaffung oder Begrenzung von Forenverbünden schafft in meinen Augen nicht wesentlich mehr Qualität.
    Eine Checkliste würde ich daher unterstützen, den Rest nicht.

    Das würde ich so nicht unbedingt teilen, die Literatur ist da durchaus differenzierter, aber keinesfalls eindeutig oder verlässlich – deswegen sprach ich ja lieber von einem "Graubereich" (wie so vieles in den MNs, mal bei den Avataren angefangen, vielleicht sogar bei der Frage nach WBB2-Lizenzen in der Vergangenheit). ;)

    Um mich mal in die eher technischen Fragestellungen einzumischen: Auch bezüglich der DSGVO (im übrigen gibt es neben § 5 TMG ja auch noch § 55 RStV) kann man die MNs als eine Grauzone betrachten, die unter die "Haushaltsausnahme" (Art. 2 Abs. 2 Var. c DSGVO) fallen kann, wenn ich mir so die Kommentare ansehe. Darauf verlassen lässt es sich sicher nicht, aber wo wäre ehrlich gesagt der Restbereich für diese Bestimmung, wenn die MNs da herausfallen?

    Auch die Überlegung, dass die Grundordnung sich in irgendeiner Weise selbst widerspreche, weil sie Aktivität im "eigenen Forum" verlange und deswegen ein Forenverbund von Anfang an herausfalle, kann ich nicht teilen: Im Falle des Forenverbundes ist eben das Gemeinschaftsforum das "eigene" im Gegensatz zu z.B. Außenministerbesuchen anderswo. Das halte ich aber auch eigentlich für unbestritten, wie dieser Antrag zeigt.

    Inhaltlich sehe ich den Vorschlag eher kritisch und die Gründe wurden hier schon im Grunde genannt: Es gibt derzeit kein grassierendes Problem der Unterforen-MNs auf der Karte und rein technische Hürden sagen nichts über die inhaltliche Qualität einer MN aus.

    Ich möchte noch einmal anbringen, was sich bezüglich "leere Karten" im Rahmen früherer Diskussionen schon einmal gestellt hatte: Könnte man nicht analog zur Reservierung eine Kennzeichnung inaktiver Staaten vornehmen, deren Gebiet dann entweder unter Schaffung eines simulativen Übergangs oder bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen durch Interessenten reserviert werden kann?
    So würde man einen Anreiz bieten, sich mit bestehender Ausgestaltung auseinanderzusetzen und komplett neue Ideen eher in freie Gebiete verlagern sowie weiße Flecken verhindern.