Sehr geehrte Delegierte,
das Commonwealth of Melanesi hat eine Änderung der Grundordnung beantragt, die in unseren Augen sinnvoll ist und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen dieser Organisation darstellt. Die Begründung dafür findet sich in der bisherigen Regelung aus §19 Abs. 2, die einen Ausschluss aus der Organisation und eine Löschung von der Gesamtkarte erst dann ermöglicht, wenn im Mitgliedsland 30 Tage keine Aktivität zu verzeichnen ist.
Diese 30-Tages-Regelung halten wir für sinnvoll und angebracht. Dennoch beobachteten wir in der praktischen Umsetzung einen Umstand der diese Regelung tangiert und bislang nicht in der Grundordnung berücksichtigt wird.
Uns geht es dabei um Aktivität, die zwar in den Mitgliedsländern sichtbar ist, aber nicht von diesen ausgeht. Diese externe Aktivität besteht z. B. aus Masseneinladungen zu int. Ereignissen oder aus sporadischen Informationen int. Organisationen, deren Urheber sogar die CartA selbst sein könnte.
Externe Aktivität, gleich welchen Ursprungs, kann also den Ausschluss und die Löschung eines Mitgliedslandes sogar dauerhaft verhindern. Es ist offensichtlich, dass dies nicht im Sinne der 30-Tage-Regelung ist. Deshalb schlagen wir eine Verbesserung vor und hoffen, dass diese auf Ihre Zustimmung trifft und in ihrer Formulierung ausreichend präzise und flexibel ist, um als Bereicherung empfunden zu werden.
Hochachtungsvoll,
Nash Davis
Primeminister