[Reservierung] Kaisertum Pensarien

  • Werte Kollegen,

    gemäß § 14 Absatz 4 der Grundordnung liegt es am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem Reservierungsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird.

    Gibt es hierzu Aussprachebedarf?

    Delegierter Dreibürgens
    Vizedirektor der CartA a.D.

  • Dadurch, dass der Antrag zurückgezogenen worden ist, hat sich ein Enstcheid ja erst einmal erledigt. Allerdings möchte ich jetzt schon anmerken, dass ich erhebliche Probleme mit der Homepage habe, die auch für eine Reservierung in vielen Teilen erheblich ausgebaut werden muss. Zweitens: Ich hätte mit dem beantragten Gebiet erhebliche Bedenken bzgl. Vetos der Anrainer gehabt, was die Eintragungswahrscheinlichkeit weiter herabgesetzt hätte.

    Diese beiden Punkte möchte ich Pensarien an dieser Stelle mit auf den Weg geben. Für den zweiten wird ihnen ja bereits gute Hilfestellung gegebenen. Am ersten müssen sie aber alleine arbeiten.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

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