Beiträge von Taylor Kay Roberts

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    Ich halte den Gedankengang von Mr. Schwertfeger nachvollziehbar, kann ihm jedoch aus verschiedenen Gründen nur bedingt bzw. garnicht folgen:

    Zum einen Teile ich die Meinung von Mr. Botherfield: Wenn es sich um die Anfechtung einer Entscheidung des Direktoriums oder der Aufnahmekommission (die ja zu 60% aus dem Direktorium besteht) handelt, ist es wenig zielführend, wenn die beklagte Partei ein Drittel des Schiedsgerichts stellt - das führt jedes schiedsgerichtliche Verfahren ins absurde und untergräbt wohl das Vertrauen in ein neutrales Verfahren besser als alles sonstige.

    Zum anderen habe ich zum Verhältnis Vollversammlung - Direktorium eine andere Position als Mr. Schwertfeger, weswegen ich ihm auch in diesem Punkt nicht zustimmen kann. Mr. Schwertfeger geht von einem Gleichordnungsverhältnis der Organe aus, die dann ihre Kompetenzen notfalls in einem streitigen Verfahren vor dem Schiedsgericht klären müsen. Das Schiedsgericht wirkt hier wie ein staatliches Verfassungsgericht.
    Ich sehe die Sache jedoch anders, denn ich bestreite prinzipiell das bestehen eines Gleichordnungsverhältnisses zwischen der Vollversammlung und allen anderen Organen. Die Vollversammlung ist das oberste beschlussfassende Gremium, sie IST im Ergebnis die CartA - denn sie erlässt die Grundordung und kann sie nach belieben ändern, sie wählt sämtliches andere Personal der CartA-Gremien und hat die Zuständigkeit für alles, was die Grundordnung nicht abgedeckt. Damit hat am Ende immer die VV den Hut auf: Wenn ein Schiedsgerichtsurteil der Vollversammlung nicht passt, so kann sie die Grundordnung ändern. Wenn ein Direktor nicht spurt, kann sie ihn austauschen. Im Ergebnis dient das Schiedsgericht hier nur zur Vereinfachung des Verfahrens, aber die Letztentscheidung liegt immer bei der Vollversammlung. Deswegen sehe ich durch die Berufung der Schöffen kein Ungleichgewicht gegeben, dass nicht systemimmanent sowieso bereits vorhanden ist und auch gar kein Problem ist, weil es notwendigerweise und richtigerweise so ist.

    Zitat

    Original von Denne Ziang Belai
    Ich denke, wir sollten erst nach den Festtagen fortfahren. Dann ergibt sich bestimmt auch die Möglichkeit, dass sich der ehrbare Richter etwas genauer äußern kann und wir eine einvernehmliche Lösung finden.


    Nun, die Festtage werden das Kraut jetzt wahrscheinlich auch nicht mehr Fett machen, von dem her finde ich das in Ordnung. ;)

    Was die Aussage von Herrn Schwertfeger angeht, ist das
    (1) seine Meinung, die er natürlich gerne haben und kommunizieren kann, die meine Meinung aber ohne Gründe und mit einer nebulösen Rücktrittsdrohung nicht ändern wird,
    (2) auch weiterhin die Entscheidung des Vollversammlung und nicht anderer Amtsträger und Personen und
    (3) genau wegen (2) kein Grund, um das hier nicht zumindest formal abzuschließen. Das muss ja nicht heißen, dass die Änderungen hinterher auch beschlossen werden. Wenn die Mehrheit dieser Versammlung der Verbleib von Herrn Schwertfeger im Amt wichtiger ist als eine Reform oder sich von den Gründen, mit denen er seine Aussage untermauert, gegen diese Reform überzeugt sieht, ist eine Ablehnung ja auch eine Möglichkeit, die Sache hier zu beenden.
    Und ich wäre durchaus an Gründen interessiert, denn ich habe Mr Schwertfeger in Astor immer so erlebt, dass seine Meinungen tatsächlich mit bedenkenswerten Gründen untermauert sind - und selbst wenn man die am Ende nicht teilt, sollte man sich zumindest Gedanken dazu machen.

    Der Vorschlag sollte nur nicht schweben bleiben, denn immerhin gab es ja auch Gründe, warum diese Reform hier angestoßen wurde. Da ist es zumindest nötig, abschließend ein Ergebnis zu liefern, wie auch immer das aussehen sollte.

    Zitat

    Original von Wolfram Lande
    Unsinn. Ein industrialisiertes Inka oder Atztekenreich. Wahlweise auch Aborigines.


    Für sowas industrialisiert/technisiert Ur-Amerikanisches hätte ich ja sogar gewisse Konzepte im Giftschrank liegen. Mir fehlt bloß immer die Motivation, sowas dann auch mal rauszuhauen und hochzuziehen...

    Aber dieses Cagyar sieht ja auch nett aus. Schade eigentlich, dass sowas nie wirklich weit gekommen ist...

    Als Nachtrag: Mir ist klar, dass die faktische Kulturbindung erst dort entsteht, wo schon Staaten vorhanden sind. Dort, wo es leer ist, kann man sich natürlich nach belieben austoben - wird es aber wegen der im Kopf verankerten Zuordnung der Kontinente zu Kulturkreisen wohl kaum machen.

    Für mich liegt das Problem daran, dass "keine Kulturräume" einfach ein nettes, aber völlig praxisfernes Konstrukt ist: Sobald irgendwo ein Staat vorhanden ist, IST damit in meinen Augen faktisch ein Kulturraum definiert - und im Umfeld wird sich nichts wirklich anderes und kulturell wirklich fremdes ansiedeln, denn erfahrungsgemäß funktioniert die Ausgestaltung sonst nicht: Mit einem altinidianisch-südamerikanisch geprägten Staat dort, wo jetzt Pensarien angedacht ist, hätte wohl jeder der jeweils vetoberechtigten Nachbarstaaten seine Probleme, da es sich wieder historisch noch kulturell irgendwie begründen ließe. Ein Staat, der nördlich der Merolie und östlich der albernischen Inseln liegt, muss zwangsläufig irgendwas (West)Europäisches haben - sonst hätten mit ziemlicher Sicherheit sofort die Albernier wie die Merolier Probleme mit ihrer Ausgestaltung. Etc. pp. Und genau das befeuern wir ja auch durch die Eintragungskriterien massiv: Ich werde mit einem Projekt nur sehr schwer Kartenplatz bekommen, wenn ich keine Verbindungen zu den Nachbarn habe. Die bekomme ich aber nur, wenn es irgendwie zusammen geht. Also nicht der Indio-Staat mit dem Zentraleuropäischen, beispielsweise.

    Ansonsten kann ich mich EDS anschließen: Die Karte Momentan einfach so klassisch an das reale Vorbild angelehnt, dass hier immer reale "Bekanntheiten" mit einfließen werden: Wir haben einen mehr oder weniger direkt zusammenhängenden Europa-Afrika-Asien-Kontinentalkomplex, der schon sehr an Eurasien und Afrika erinnert. Wir haben einen nordamerikanischen und einen südamerikanischen Kontinent, die zwar nicht zusammenhängen - aber dafür von der Form her ihre Vorbilder nicht verleugnen können. Dann gibt es noch einen großen Inselbereich, der der Südsee entspricht.
    Schließlich ist die Karte auch noch entsprechend der Real-Erde gegliedert, so wie wir sie als kulturell europäisch sozialisierte Menschen kennen: Der Europa-Block in der Mitte der Karte nördlich - im Osten Asien, im Süden Afrika. Westlich davon die Amerikanischen Kontinente mit dem hübschen Nordamerika-Kontinent (noch dazu nur belegt mit USA/Kanada und einem sehr mexikanisch wirkenden Zipfel) und Südamerika. Noch weiter im Westen ist dann Ozeanien.
    Jemand, der sich diese Karte zum ersten Mal anschaut, wird (völlig zu recht) automatisch entsprechend kulturelle Verbindungen mit der Real-Erde ziehen, denn das macht es ja einfacher. Und damit ist die Sache dann ja auch eindeutig festgelegt.

    Faktisch behaupten wir zwar keine Kulturräume zu haben. Aber sowohl die Kartengestaltung als auch die Regeln bewirken eine ganz massive faktische Kulturraumprägung.

    Ich würde im Zweifel für die Entscheidung zwischen den Schöffen einen objektiveren Wert festlegen, z.B. die längere Mitgliedschaft als Delegierter, und den beiden Schöffen die Möglichkeit geben, einen von ihnen als Vorsitzenden festzulegen. Es könnte ja sein, dass der andere Schöffe kein Interesse hat.
    Die Frage, die ich mir auch stelle ist, ob man nicht in einem solchen Falle einen dritten (Ersatz)Schöffen bestimmen sollte, damit das Gericht weiterhin aus drei Mitgliedern besteht und eine Mehrheitsentscheidung getroffen werden kann?

    Die Übernahme des Vorsitzes ist einfach der Tatsache geschuldet, dass ich es aus dem astorischen Gesetz kopiert und schlecht angepasst haben, pardon me.

    Die Einwände des Direktors aufnehmend sollte es dann wohl heißen:

    Zitat

    (6) Übernimmt ein Schöffe ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nicht innerhalb einer Woche sein Amt in einem Verfahren oder bleibt er einem laufenden Verfahren ohne Vorliegen eines sachlichen Grunde länger als eine Woche fern, so hat der Richter den Schöffen von seinen Pflichten zu entbinden und die Neuauslosung eines Schöffens durch den Direktor zu veranlassen.

    Ich würde dann vorschlagsweise noch hinzufügen:

      (6) Übernimmt ein Schöffe ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nicht innerhalb einer Woche den Vorsitz in einem Verfahren oder bleibt er einem laufenden Verfahren ohne Vorliegen eines sachlichen Grunde länger als eine Woche fern, so hat der Richter den Schöffen von seinen Pflichten zu entbinden und die Neuauslosung eines Schöffen durch das Direktorium zu veranlassen.